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Rundfunkgebühren Teure Sendung

Sprinter 313 CDI Start Stop Foto: Archiv

Über das Fernsehprogramm lässt sich trefflich streiten – Geschmäcker sind eben verschieden. Noch viel weniger als das Programm der öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radioanstalten dürfte aber gerade den Unternehmen der neue Rundfunkbeitrag gefallen.

Gezahlt werden muss künftig– gestaffelt nach der Mitarbeiterzahl – für jede Betriebsstätte und jedes Fahrzeug.

Wie viel das ist, kann sich jeder unter der Webseite www.rundfunkbeitrag.de , Stichpunkt Unternehmen und Institutionen, ausrechnen. Auf der Webseite informieren ARD, ZDF und Deutschlandradio über die neue Gebührenlösung. Klein- und Kleinstunternehmen zahlen am wenigsten: Bei einer Betriebsstätte mit bis zu acht Beschäftigten werden etwa 5,99 Euro pro Monat fällig, bei maximal 19 Beschäftigten 17,98 Euro, was dem Beitragssatz für Privatpersonen entspricht. Bis 49 Mitarbeiter sind es 35,96 Euro, eine Betriebsstätte mit 50 bis 249 Leuten fällt in die Beitragsstaffel 5 und zahlt 89,90 Euro. Erfasst werden alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, ausgenommen sind Inhaber, Auszubildende und geringfügig Beschäftigte.

Pro beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein Fahrzeug frei

Hinzu kommen die Gebühren für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge. Pro beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein Fahrzeug frei, für jedes weitere müssen Unternehmen mit monatlich 5,99 Euro ein Drittel des Beitrags entrichten. Beitragsfrei sind Omnibusse, die für den öffentlichen Personennahverkehr (§ 2 RegG) eingesetzt werden.
Ein exemplarisches Rechenbeispiel: Für ein Unternehmen mit einer Zentrale, in der 22 Mitarbeiter beschäftigt sind, und einer weiteren Niederlassung mit 15 Mitarbeitern sowie einem Fuhrpark von 26 Fahrzeugen kommt so ein Rundfunkbeitrag von 209,68 Euro zusammen – pro Monat.

Drogeriekette Rossmann klagt gegen die neuen Gebühren

Widerstand ist da programmiert: Die Drogeriekette Rossmann etwa hat nach Medienangaben bereits eine Klage gegen die neuen Gebühren eingereicht. Das Unternehmen befürchtet, statt bisher 39.000 Euro jährlich künftig bis zu 200.000 Euro an Rundfunkbeitrag zahlen zu müssen. Weitere Unternehmen – darunter der Mietwagenanbieter Sixt mit seiner großen Pkw- und Nutzfahrzeugflotte – sollen sich demnach ebenfalls juristische Schritte überlegen.

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