"Rund 120 Betriebe für Motoreninstandsetzung gibt es in Deutschland", schätzt Dr. Bernd Liebig. Er ist Diplom-Ingenieur, Sachverständiger für Motorschäden bei Gericht und der Leiter der Geschäftsstelle der "Gütegemeinschaft der Motoreninstandsetzungsbetriebe e. V." (GMI). Die GMI hat 20 Mitgliedsbetriebe, die sich besonderen Qualitätsanforderungen verschrieben haben: Sie arbeiten nach RAL-Richtlinien und dürfen das RAL-Gütezeichen Motoreninstandsetzung als Markenzeichen benutzen. Die GMI wurde vor 40 Jahren von Inhabern und Geschäftsführern von Instandsetzungsbetrieben gegründet, die sich von den schwarzen Schafen der Branche abgrenzen wollten. "Das RAL-Gütezeichen kennzeichnet die Produktqualität", sagt Bernd Liebig. Entwickelt wurde es in Zusammenarbeit von GMI und RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.
"RAL-Kriterien liegen weit über den Mindeststandards"
Die GMI-Mitgliedsbetriebe verpflichten sich, die Güte- und Prüfbestimmungen einzuhalten, zu überwachen und zu dokumentieren. Außerdem werden sie von neutralen, externen Gutachtern des "Bundesverbands der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e. V." (BSVK) kontrolliert. "Diese Fremdüberwachung organisiert der Güteausschuss der GMI", berichtet Liebig. Die unabhängige Einrichtung führt unangemeldete Kontrollen durch, bewertet Prüfberichte und empfiehlt dem Güteausschuss die Ahndung von Verstößen gegen die Bestimmungen bis zum Entzug des RAL-Gütezeichens.
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