Wer vor einer roten Ampel die Fahrbahnspur wechselt, muss äußerste Vorsicht walten lassen – und haftet bei einem Unfall gegebenenfalls mit.
Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (AZ: I-9 U 5/12). Im vorliegenden Fall bedeutet dies für einen Porschefahrer zwar Anspruch auf Schadenersatz, aber auch eine Mithaftung an den Unfallfolgen von 70 Prozent: Der Fahrer wollte vor einer Ampel von ganz rechts über die mittlere Spur in die linke Abbiegespur wechseln und setzte seinen Wagen dabei in eine Lücke zwischen einem Pkw und einem Lkw. Die Lücke war jedoch zu klein, so dass der Porsche in einem 45-Grad-Winkel stand und sein Heck sich noch teilweise auf der anderen Spur befand. Der Lkw-Fahrer bemerkte dies nicht und rammte den Porsche beim Anfahren.