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Recht Prügelandrohung als Kündigungsgrund

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass dem Chef angedrohte Prügel ein legitimer Kündigungsgrund seien.

Wer seinem Chef Prügel ("Ich hau dir vor die Fresse") androht, hat bei einer Kündigung auch nach 25 Betriebsjahren schlechte Karten. Vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf endete jüngst die entsprechende Drohung eines Straßenbauarbeiters mit einem Vergleich: Der Mann stimmte seiner fristgemäßen Kündigung samt 3000 Euro Abfindung zu.

In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht in Mönchengladbach sogar den fristlosen Rauswurf als gerechtfertigt angesehen. Erschwerend war in dem Fall hinzugekommen, dass der Arbeiter bereits ein Jahr zuvor nach einer ähnlichen Drohung abgemahnt worden war. Der Gekündigte hatte vergeblich argumentiert, der Umgangston sei allgemein rau gewesen. Zudem sei er von seinem Vorgesetzten massiv provoziert worden.

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