Recht - keine Fahrtenbuchauflage für die gesamte Flotte

Recht - keine Fahrtenbuchauflage für die gesamte Flotte

Normalerweise reicht ein Fahrtenschreiber in einem Lkw aus, um einen Verkehrssünder zu identifizieren. Kann der Fahrer aber nicht festgestellt werden, bedeutet das nicht, dass ein Unternehmen für alle im Fuhrpark vorhandenen Lkw Fahrtenbücher führen muss. Auf dies Urteil des Oberverwaltungsgericht Sachsen macht die Deutsche Anwaltshotline aufmerksam.

Im vorliegenden Fall war ein Lkw-Fahrer der betroffenen Spedition mit um knapp 60 km/h überhöhtem Tempo geblitzt worden. Das bedeutet vier Punkte in Flensburg. Der Fahrer konnte aber nicht ermittelt werden, weil trotz Ladung kein leitender Mitarbeiter des Fahrzeughalters zur Zeugeneinvernahme erschien. Resultat: Der Spediteur sollte für seine 15 Fahrzeuge und acht Anhänger ein Jahr lang Fahrtenbücher führen. Eine Auflage, die das Oberverwaltungsgericht jetzt für überzogen und unverhältnismäßig hielt. Bis auf diesen umstrittenen Fall sei es in der Vergangenheit niemals zu Schwierigkeiten bei der Identifizierung des verantwortlichen Fahrers gekommen. Die Behörde könne eine Fahrtenbuchauflage für alle Fahrzeuge des Unternehmens auferlegen. Das sei aber nur dann zulässig, wenn entsprechende Zuwiderhandlungen beim Großteil der Flotte zu befürchten seien, erklärt die Deutsche Anwaltshotline. Text: Susanne Spotz Datum: 17.11.2010

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