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Ratgeber Grexit Gegen das Unwahrscheinliche wappnen

Foto: Sebastian Berger

Kurz vor knapp ist ein unmittelbarer Grexit scheinbar abgewendet worden, Griechenland will mit einem weiteren Hilfspaket wieder auf Spur kommen. Was aber bedeutet die Krise für deutsche Firmen – etwa Transportunternehmen, die regelmäßig Verkehre von und nach Griechenland anbieten?

"Zunächst dürfte dies aufgrund der sich verschärfenden Bankenkrise zu Zahlungsproblemen und eventuell auch Zahlungsausfällen führen", sagt Dr. Gerald Gräfe, Rechtsanwalt bei der Kanzlei CMS Hasche Sigle in Berlin, auf Anfrage von trans aktuell. "Weiterhin könnte die Versorgung mit Treibstoff und eventuell auch die Beschaffung von Bargeld in Griechenland sowie in Folge von Bankeninsolvenzen die Zahlung mit Kreditkarten schwierig werden."

Sollte ein Austritt Griechenlands aus der Eurozone doch noch kommen, hat das vielfältige Folgen. "Dies führt zu Risiken im Hinblick auf Verträge mit Auftraggebern mit Sitz in Griechenland", sagt Rechtsanwalt Gräfe.

Infolge des Euro-Austritts würde durch den europäischen oder griechischen Gesetzgeber geregelt, welche Forderungen auf die Neuwährung umgestellt werden beziehungsweise welche eigentlich in Euro lautenden Forderungen zukünftig auch in der Neuwährung erfüllt werden können. "Aller Voraussicht nach könnten Auftraggeber mit Sitz in Griechenland ihre Forderungen gegenüber deutschen Unternehmen in der Neuwährung zu einem festgelegten Wechselkurs erfüllen. In Folge der zu erwartenden Abwertung der Neuwährung würde der deutsche Spediteur oder Frachtführer einen geringeren Gegenwert erhalten." Gleichzeitig würde vermutlich - wie auch bei Einführung des Euro - festgeschrieben, dass die Verträge aufgrund der Einführung der Neuwährung gerade nicht gekündigt oder angepasst werden können.

Besonderes Anpassungen und Sicherheiten nötig

Im Hinblick auf die steigenden Zahlungs- und Insolvenzrisiken griechischer Unternehmen rät Gräfe schon jetzt, Zahlungsziele zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Alternativ könnte über Sicherheiten nachgedacht werden, möglichst durch nicht-griechische Sicherungsgeber. Daneben empfehle es sich, in Verträgen mit Auftraggebern in Griechenland ein Anpassungs- oder Lösungsrecht zu vereinbaren, das im Falle des Austritts aus der Eurozone eingreift.  "Dies setzt aber voraus, dass der Gesetzgeber, wie auch bei Einführung des Euro, den Vertragsparteien gerade diese Freiheit einräumt", sagt Gräfe.

Alternativ könnte auch vorgesehen werden, von Anfang an die Vertragsvergütung in Schweizer Franken oder US- Dollar zu vereinbaren oder für den Fall des Austritts Griechenlands aus der Eurozone eine Umstellung auf diese Währungen vorzusehen. Eine letzte Möglichkeit bietet dem Juristen zufolge auch eine Vereinbarung, dass sich der Preis um denjenigen Betrag erhöht, der dem Kaufkraftverlust zwischen Austritt aus der Eurozone und Fälligkeit der Forderung entspricht. Bleibt zu hoffen, dass solche Maßnahmen doch nicht notwendig sind – und der griechische Aristoteles mit folgender Aussage unrecht hat: "Zur Wahrscheinlichkeit gehört auch, dass das Unwahrscheinliche eintreten kann."

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