Wenn Gerd Braun* mit Fracht zu einem der Zentrallager des deutschen Einzelhandels fährt, dann vermutet er schon, dass Ärger an der Rampe droht. Oft kommt es vor, dass er nagelneue Paletten abliefert, beim anschließenden Tausch aber nur Schrott mitbekommt. Oft schweigt Braun, denn als Fahrer ist er das schwächste Glied in der Lieferkette. Allerdings gibt es grundlegende Punkte, die Harry Binhammer, Fachanwalt auch für Transportrecht, hier beantwortet.
Frage: Wem gehören in der Regel die Paletten?Antwort: Das kommt auf die jeweilige Vereinbarung an. Es gibt den Transportvertrag von Absender und Frachtführer und den Kaufvertrag zwischen Absender und Empfänger. Die Fallgestaltungen und auch AGB in den Unternehmen sind sehr unterschiedlich, oft unwirksam, und es wird immer versucht, das Risiko auf die Frachtführer abzuwälzen. Meist ist es so, dass die Spedition kein Eigentum an den Paletten erlangt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Frage: Was haben Köln und Bonn damit zu tun?Antwort: Das Thema Tauschpaletten ist komplex. Ich verweise hier auf die Ausführungen des DSLV zum Kölner und Bonner Fall des Palettentauschs, zu finden unter: www.dslv.org. Der "Kölner Palettentausch" regelt den Doppeltausch, bei dem das eingesetzte Verkehrsunternehmen bereits leere Tauschpaletten mit zur Beladestelle bringt. Die Klausel zum "Bonner Palettentausch" regelt dagegen den Palettentausch mit Rückführungsverpflichtung.
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