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Pläne zu Wochenruhezeit und Kabotage Gewerkschaft ETF schürt Angst vor Übermüdung

Ilona Jüngst Foto: Ilona Jüngst

Die EU-Kommission verschlechtert die Arbeitsbedingungen für Fahrer. Davor warnt die Europäische Fahrergewerkschaft ETF (European Transport Workers' Federation). Bei einem gemeinsamen Auftritt in Berlin verurteilten die Vertreter die von EU-Kommissarin Vio­letta Bulc vorgestellten Gesetzgebungsvorschläge vor allem im Hinblick auf die Wochenruhezeit sowie wegen des Eingriffs in die EU-Entsenderichtlinie.

Laut Andrea Kocsis, stellvertretende Verdi-Vorsitzende und Leiterin des Fachbereichs Postdienste, Spedition und Logistik, stellen die vorliegenden Pläne "einen eklatanten Eingriff in  die Arbeitnehmerrechte" dar, gegen den die Gewerkschaft ETF Widerstand ankündige.

Kocsis sagte, dass die deutschen Arbeitgeberverbände der Branche wie etwa der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) die Bedenken der Gewerkschaft teilen würden und man eine gemeinsame Position finden wolle. "Nach der Sommerpause sind wir so weit, um dem EU-Parlament und der Kommission unsere Einwände zu senden." Zudem wolle Verdi auch auf die Abgeordneten zugehen und hat bereits Arbeits- und Ver­kehrs­minis­te­ri­um eingeschaltet.

Ziel: Mehr Ruhezeit zuhause

Die Gewerkschafter stören sich vor allem an den Vorschlägen zur Verbringung der wöchentlichen Ruhezeiten. In vier jeweils aufeinanderfolgenden Wochen soll der Fahrer demnach künftig auch zwei reduzierte wöchentliche Ruhezeiten von mindestens 24 Stunden nacheinander und danach zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten von mindestens 45 Stunden nehmen können – laut der EU-Kommission zielt dies darauf ab, dass die Fahrer mehr Ruhezeiten auch zu Hause verbringen können.

Das Ziel kritisierten die Gewerkschaftsvertreter nicht, wohl aber den Weg: Alain Sutour, Leiter der ETF-Arbeitsgruppe Personentransport (CGT) aus Frankreich, machte übermüdete Fahrer und Sicherheitsrisiken geltend. Für Fernfahrer und vor allem für Fernbusfahrer, die sich oft schon in ihren Pausen um die Fahrgäste kümmern würden, bedeute diese Möglichkeit unter Umständen noch längere Arbeitszeiten, mehr Stress und weniger Erholung und gefährde die Sicherheit von Fahrern, Passagieren und anderen Verkehrsteilnehmern gleichermaßen. "Das hat nichts damit zu tun, die Sozial- und Arbeitsbedingungen im Straßenverkehr zu verbessern", so Sutour.

Kabotage an fünf Tagen erlaubt


Ein weiterer Kritikpunkt sind die Änderungen zur Kabotage-Beförderung – künftig nur noch fünf Tage, aber ohne eine Höchstzahl von Beförderungen – sowie die Anwendung der Entsenderichtlinie erst ab dem dritten Tag im Monat. Cristina Tilling von der ETF befürchtet, dass Arbeitgeber diese Regelung ausnutzen, um ihre Arbeitnehmer zu wiederholten kurzfristigen Grenzübertritten zu disponieren, um die Kabotage immer wieder erneut zu beginnen.


Entsendung kontrollieren

Auch vermisst Tilling konkretere Regelungen zur Entsendung – keine der Vorschläge der ETF habe die Kommission berücksichtigt. Dabei sei es wichtig, dass auch die Entsendung kontrolliert und auch wie die Kabotage festgehalten werden. Die verpflichtende Einführung des intelligenten Fahrtenschreibers komme dazu viel zu spät. "Wir sprechen über automatisiertes Fahren, und der Fahrer muss seine Arbeitszeit und den Ort manuell nachtragen? Das ist ein Witz!" Kocsis  sagte, es sei "unerträglich", dass es im Zeitalter der Digitalisierung noch nicht möglich sei, dass Arbeitszeiten digital erfasst und mit Tarifverträgen hinterlegt werden.

Konkrete Regelung gefordert


Wichtig sei eine konkrete Regelung wegen der unterschiedlichen nationalen Auslegungen der Richtlinien: In Rumänien seien die Arbeitgeber nicht verpflichtet, ihren Mitarbeitern, die hauptsächlich im Westen tätig seien, auch den westlichen Mindestlohn zu zahlen – der durchschnittliche Fahrerlohn in Rumänien liege bei 250 Euro die Woche, sagte Elena Frandes, Präsidentin der rumänischen SLT. Den Fahrern bleibe oft nur der Klageweg, um den höheren Lohn zu bekommen. Deswegen seien starke Gesetze zum Schutz der Fahrer umso wichtiger – die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen seien dies nicht.

"Mit der Regelung zur Entsendung werden deutsche Unternehmen erneut dem Lohnwettbewerb ausgesetzt", kritisierte Kocsis. Im Kampf gegen Sozialdumping hätten die Arbeitgeberverbände das deutsche Mindestlohn-Gesetz begrüßt, die Regelung werde durch die neuen Vorschläge der Kommission aber ausgehebelt. Das würde vor allem die kleinen und mittelständischen Firmen treffen – "die großen Unternehmen haben sich ja schon von ihrer Verantwortung verabschiedet und bieten hauptsächlich nur noch Plattformen an, die von den KMU bedient werden dürfen."

Bild:
Vertreten die Rechte europäischer Fahrer (v. l.): Tomasz Michalak,
Andrea Kocsis, Elena Frandes, Cristina Tilling, Alain Sutour.

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Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Matthias Pfitzenmaier Matthias Pfitzenmaier Fachanwalt für Verkehrsrecht
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