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Abgasmanipulation an osteuropäischen Lkw Ministerium ordnet Sonderkontrollen an

LaSi Kontrolle Großkontrolle Foto: Jacek Bilski

Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) kündigt als Reaktion auf die Diskussion um Abgasmanipulationen bei osteuropäischen Lkw Schwerpunktkontrollen an. Gezielt soll das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) demnach überprüfen, ob der Zusatzstoff Adblue eingespritzt wird oder ob Adblue-Killer (Emulatoren) dies unrechtmäßig verhindern. "Das Thema Manipulationen der Abgasreinigung bei Lkw ist dem BMVI bekannt", heißt es auf Anfrage der Fachzeitschrift trans aktuell.

Die Diskussion hatte sich an Fernsehbeiträgen im ZDF entzündet. Danach ergaunern sich osteuropäische Transportunternehmen durch entsprechende Manipulationen Wettbewerbsvorteile. Bis zu 20 Prozent der Fahrzeuge seien betroffen, heißt es. Laut Andreas Mossyrsch, Vorstand des Verbands Camion Pro, sind diese Zahlen sogar noch zu konservativ angesetzt. Er weist auf eine Studie der Universität Heidelberg hin, wonach bis zu 40 Prozent der Fahrzeuge aus Osteuropa mit Emulatoren betrieben würden. Das sind Kleingeräte, die die Elektronik der Lkw manipulieren und den Betrieb der Motoren auch ohne Einspritzung der Harnstofflösung Abblue ermöglichen.

Bundesamt für Güterverkehr zweifelt an den Zahlen

Andere raten dazu, diese Zahlen mit Vorsicht zu genießen. Das BAG betont gegenüber trans aktuell: "Für die in dem Fernsehbeitrag aufgestellte Behauptung, dass bis zu 20 Prozent aller Lkw den für den laufenden Betrieb von SCR-Katalysatoren erforderlichen Zusatzstoff Adblue nicht verwenden würden, gibt es aus der BAG-Kontrollpraxis keinen Beleg."
Die Verantwortlichen beim Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) sind wegen der Manipulationen besorgt. Das in den Fernsehbeiträgen angewandte Messverfahren liefere zwar keine gerichtsverwertbaren Daten, gebe dennoch ernst zu nehmende Hinweise auf auffällige Stickoxid-Messwerte von Lastwagen aus Mittel- und Osteuropa. Der Verband erhofft sich nun belastbare Ergebnisse durch zuverlässige Mess- und Kontrollmethoden. "Das ist Sache der staatlichen Kontrollorgane, die auf uneingeschränkte Unterstützung durch den BGL zählen können", heißt es.
Prof. Denis Pöhler vom Institut für Umweltphysik an der Universität Heidelberg hatte zur Ermittlung der Abgaswerte einen Pkw mit Messtechnik ausgestattet und war damit ausgewählten Lkw auf der Autobahn gefolgt. Überhöhte Messwerte legen für ihn den Verdacht nahe, dass die Abgasanlage manipuliert wurde. Der Wissenschaftler zeigt sich in den ZDF-Beiträgen überrascht und sagt: "Es war mir nicht bekannt, dass es so einfach ist, das zu manipulieren."

Keine Auffälligkeiten bei deutschen Lkw

Bei deutschen Lkw entdeckte Pöhler keine Auffälligkeiten – was sowohl der BGL als auch der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) positiv hervor heben. Der DSLV verurteilt in einer Mitteilung unerlaubte Eingriffe in die Steuerungselektronik der Lkw. "Unabhängig davon, ob es sich um Einzelfälle handelt oder systematisch vorgegangen wird: Manipulationen an der Fahrzeugtechnik geschehen in betrügerischer Absicht gegenüber Staat, auftraggebender Logistik und verladender Wirtschaft", erklärt er.
Auch der DSLV fordert, die Kontrollbehörden in die Lage zu versetzen, solche Verstöße festzustellen und zu ahnden. "Denn ebenso wie gezielte Verstöße gegen Kabotagevorschriften werden Umweltverstöße zusätzlich begünstigt durch behördliche Kontroll- und Überwachungsdefizite." Ein angeblicher rumänischer Unternehmer beziffert seine – wenn auch unrechtmäßige – Ersparnis in den Fernsehbeiträgen auf 2.000 Euro pro Lkw. Das macht bei seinen 30 Lkw jährlich 60.000 Euro.

Manipulationen sind kein Kavaliersdelikt

Wie das BAG mitteilt, führen technische Eingriffe, die den Tatbestand der Manipulation erfüllen, zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Zahlt der Unternehmer einen günstigeren Mautsatz als eigentlich zulässig, weil er die jeweiligen Stickoxid-Werte nicht einhält, verstößt er gegen die Mautpflicht – was eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Das BAG weist ferner auf vorgeschriebene Vorkehrungen zum Schutz vor Manipulationen hin: Die europäischen Typengenehmigungsvorschriften für schwere Nutzfahrzeuge sähen vor, dass bei einer Nicht- oder Fehlbetankung mit Harnstofflösung das Fahrzeug in eine Schleichfahrt versetzt wird. "Zudem wird ein nicht-löschbarer Fehlercode in der On-Board-Diagnose hinterlegt, die vom BAG im Rahmen von Unterwegskontrollen ausgelesen werden kann." Das BAG erklärt, dass seine Mitarbeiter bei Verdacht auf Manipulationen im Rahmen seiner Unterwegs- oder Mautkontrollen durchaus auch diesen Auffälligkeiten auf den Grund gehen.

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