Österreich droht wegen Lkw-Fahrverbot erneut Verurteilung durch EuGH

Medienberichten aus Österreich zufolge droht der Alpenrepublik wegen der in Tirol geltenden sektoralen Lkw-Fahrverbote auf der Inntal-Autobahn (A12) eine neuerliche Verurteilung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). So vertrete die Generalanwältin des EuGH die Ansicht, dass Österreich dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EU-Vertrag verstoße, da dieser mengenmäßige Ein- und Ausfuhrbeschränkungen zwischen EU-Staaten verbiete.

Die sektoralen Fahrverbote stellten eine unangemessene Beschränkung der Warenverkehrsfreiheit dar. Die Argumente des Landes, wonach die Fahrverbotsverordnung zum Schutz des Grundrechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens und aus Gründen des Umweltschutzes erforderlich sei, habe die Generalanwältin als nicht erforderlich und nur bedingt geeignet zurückgewiesen, wie der „Standard“ mitteilt. Tirol hat am 1. Juli das sektorale Fahrverbot auf die Gütergruppen Nichteisen- und Eisenerze sowie Marmor und Travertin ausgeweitet, nachdem das Lkw-Fahrverbot am 2. Mai 2008 in Kraft getreten war und zunächst für Abfälle, Steine, Erde und Aushub galt. Anfang 2009 dehnte Österreich das Fahrverbot auf die Güter Rundholz, Kork und Kraftfahrzeuge aus. Der EU-Gerichtshof hatte damals bereits die Verordnungen für rechtswidrig erklärt. Zwar könnten Gründe des Umweltschutzes eine Behinderung des freien Handels grundsätzlich rechtfertigen, nach Ansicht der EU-Richter verstöße das sektorale Fahrverbot aber gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, hieß es in der Begründung. Text: Thorsten Schönfeld Datum: 17.12.2010

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