Schließen

Leiharbeit Was künftig zu beachten ist

Montage, Leiharbeiter Foto: ETM Verlag

In der Transport- und Logistikbranche ist der Einsatz von Leiharbeitern in der Zwischenzeit an der Tagesordnung. Doch auch das Missbrauchspotenzial ist hoch.

Gängig ist mittlerweile, dass Unternehmen Arbeitnehmer entlassen, um sie kurze Zeit später als Leiharbeiter mit schlechterer Bezahlung wieder einzustellen. Das Gesetz zur Verhinderung von Missbrauch bei der Arbeitnehmerüberlassung soll dies künftig verhindern. Es ist in Teilen seit 15. April 2011 in Kraft und bringt zahlreiche Neuerungen. Das berichtet die ARAG Rechtschutzversicherung.

Mindestlöhne

Die Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit liegt in Westdeutschland künftig bei 7,79 Euro, im Osten bei 6,89 Euro. Dieser Mindestlohn wird von den Tarifvertragsparteien ausgehandelt und vom Bundesarbeitsministerium verbindlich festgesetzt. Er muss in Verleihzeiten als auch in verleihfreien Zeiten gezahlt werden.

Equal Pay

“Equal Pay” bedeutet gleiche Bezahlung von Leiharbeitern und Stammbeschäftigten während der Zeit der Überlassung. Von diesem Grundsatz kann mittels Tarifvertrag abgewichen werden, eine Unterschreitung des Mindestlohns ist jedoch nicht erlaubt. Verstößt der Tarifvertrag hiergegen, gilt als Rechtsfolge Equal Pay.

„Drehtürklausel“

Die sogenannte Drehtürklausel soll verhindern, dass Stammarbeitnehmer entlassen und anschließend als Zeitarbeiter wieder im ehemaligen Unternehmen eingesetzt werden. Deshalb gilt eine tarifvertragliche Abweichung vom Equal Pay-Grundsatz nicht für Leiharbeiter, die in den letzten sechs Monaten vor der Überlassung an den Entleiher aus einem Arbeitsverhältnis bei ihm oder einem anderen Unternehmen des selben Konzerns ausgeschieden sind.

Rechte im Entleihbetrieb

Entleiher müssen die bei ihnen beschäftigten Leiharbeitnehmer künftig über offene Stellen informieren. Auch der Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen wie der Kantine oder dem Betriebskindergarten steht Leiharbeitnehmern grundsätzlich offen. Ausnahmen müssen durch den Entleihbetrieb sachlich gerechtfertigt werden.

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Matthias Pfitzenmaier Matthias Pfitzenmaier Fachanwalt für Verkehrsrecht
Aktuelle Fragen Bullenfänger illegal? Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt? Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho: Bereitschaft trotz Ladezeit Chef droht mit Abmahnung, wenn wir den Fahrtenschreiber beim Abladen nicht auf Bereitschaft stellen.
Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.