Gewichtsverifizierung für Exportcontainer sind zum 1. Juli obligatorisch – Seehafenspediteure werden damit in die Pflicht genommen.
Die Bilder hat noch jeder vor Augen: Vor der englischen Küste havarierte vor wenigen Jahren ein großes Containerschiff. Strandgänger bedienten sich am Inhalt der an den Strand angeschwemmten Container. Nachverwiegungen der an Deck verbliebenen Container zeigten, dass rund ein Fünftel deutlich überladen war und somit der Schwerpunkt des Schiffes nicht mehr stimmte. Solche Zwischenfälle sollen künftig durch die Pflicht zur obligatorischen Gewichtsverifizierung von Exportcontainern verhindert werden.
Neue Richtlinien gemäss SOLAS
Dafür hat die Internationale Maritime Organisation (IMO) ein Kapitel in Solas, dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (International Convention for the Safety of Life at Sea), geändert und Richtlinien erstellt. In Kraft treten diese in Deutschland zum 1. Juli 2016. Neu ist, dass der Verlader mit Unterschrift eine verifizierte Bruttomasse des Containers an den Reeder senden muss, und zwar rechtzeitig. Dieser darf, wenn die Angaben zur "verified gross mass" (VGM) fehlen, den Container nicht auf sein Schiff verladen.
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