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Neue EU-Verordnung Verstöße zukünftig nach Schwere eingeteilt

BAG Kontrolle Lkw-Fahrer Foto: Jan Bergrath

Ab Januar 2017 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft. Sie teilt die Verstöße der Fahrer nach der Schwere ein. Wer dann als Unternehmer zu viele Punkte auf dem Konto hat, ist schnell raus aus dem Spiel – theoretisch jedenfalls.

Ein Fall aus dem Raum Hannover sorgte neulich für Furore. Ein Transportunternehmen hatte zu viele Verstöße angesammelt. Allein von Januar bis Oktober 2015 zählte das Gewerbeaufsichtsamt Hannover 58 Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten gegen die Fahrer, 21 weitere gegen den Geschäftsführer selbst und 22 Bußgeldbescheide gegen den Verkehrsleiter. Die Folge: der Entzug der Lizenz durch das Verwaltungsgericht Hannover. Was WIE ein krasser Einzelfall scheint, könnte im nächsten Jahr nun alle Transportunternehmen treffen, deren Fahrer immer wieder gegen die Vorschriften verstoßen oder deren Disponenten so planen, dass die Fahrer gegen die Lenk- und Ruhezeiten verstoßen müssen. Dann tritt die EU-Verordnung 2016/403 in Kraft.

Sie ergänzt die Verordnung 1071/2009. Diese regelt die Berufszulassung als Transportunternehmer. Eine Rolle spielt dabei der Verkehrsleiter. Aufgabe eines Verkehrsleiters als fachkundige Person in einem Unternehmen des gewerblichen Güter- oder Personenverkehrs ist es, die rechtskonforme Abwicklung der Beförderungen sicherzustellen.

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