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Mittel der Maut-Harmonisierung abrufbar BAG legt Förderprogramme neu auf

Foto: Montage: Götz Mannchen

Der Run auf die Fördermittel ist eröffnet. Wie das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) mitteilt, können Unternehmen mit mautpflichtigen Fahrzeugen ab 8. Januar ihre Förderanträge für das De-minimis-Programm im Rahmen der Maut-Harmonisierung einreichen.

Die Unterlagen für das De-minimis-Programm stehen ab sofort auf dem Antragsportal https://antrag-bvbs.bund.de zur Verfügung. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Die Antragsfrist endet am 1. Oktober.

Zuschüsse können Transport- und Logistikunternehmen mit eigenem Fuhrpark für eine Vielzahl an Maßnahmen beantragen. Sie unterteilen sich erneut in die drei Kategorien "fahrzeugbezogene Maßnahmen", "personenbezogene Maßnahmen" und "Maßnahmen zur Effizienzsteigerung".

Zuschüsse für Erwerb von Assistenzsystemen

In die Kategorie "fahrzeugbezogene Maßnahmen" fallen zum Beispiel die Anschaffung von Assistenzsystemen, von Zubehör für eine erhöhe Aerodynamik, der Erwerb von Energy-Reifen oder Maßnahmen zum Schutz vor Diebstahl. Die personenbezogenen Maßnahmen umfassen Ausgaben für Sicherheits- und Berufsbekleidung, wobei Warnwesten und Reinigungskosten nicht förderfähig sind. Was die Maßnahmen zur Effizienzsteigerung angeht, listet der Förderkatalog unter anderem Telematiksysteme, Software in Zusammenhang mit dem digitalen Tachografen und zur Anbindung an Frachtenbörsen sowie Umwelt- und Sicherheitszertifizierungen inklusive entsprechender Beratungen auf.

Fördersatz je mautpflichtigem Lkw bei 2.000 Euro

Der Fördersatz je mautpflichtigem Lkw beträgt 2.000 Euro, der maximale Förderbetrag liegt bei 33.000 Euro. Wichtig ist, dass Unternehmen innerhalb von fünf Monaten nach Eingang des Zuwendungsbescheids dem BAG ihren Verwendungsnachweis einreichen.

Programm Aus- und Weiterbildung startet am 15. Januar

Das neu aufgelegte Programm zur Aus- und Weiterbildung geht nach Informationen der Prüforganisation Dekra ebenfalls in Kürze an den Start. Bei der Ausbildung von Berufskraftfahrern erkennt das BAG 50.000 Euro pauschal als förderfähige Kosten je eingestelltem Azubi an. Darauf gibt es dann entsprechende Zuschüsse, die je nach Unternehmensgröße zwischen 50 und 70 Prozent liegen. Maximal gibt es 35.000 Euro für kleine Unternehmen. Die Antragsfrist beim Ausbildungsprogramm beginnt am 15. Januar und endet am 31. Oktober.

Mit Blick auf Weiterbildungen ist erneut keine Förderung von obligatorischen Modulen im Rahmen der Berufskraftfahrer-Qualifizierung möglich. Allerdings winken Zuschüsse für Praxisfahrtrainings, auch für Schulungen zur Schadenprävention. Förderfähig sind Kosten von 1.500 Euro pro Lkw über 7,5 Tonnen. Beim Weiterbildungsprogramm beginnt die Antragsfrist ebenfalls am 15. Januar, Deadline ist der 30. November.

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