In Bayern sollten Fahrer genau auf den Abstand zum Vordermann achten - eine Videokamera könnte das Vergehen aufnehmen. Vor Gericht könnte das Folgen haben. ...
Denn nach Ansicht des Amtsgerichts Schweinfurt (AZ: 12 OWi 17 Js 7822/09) sind Videokontrollen im Straßenverkehr weiterhin zulässig. Im vorliegenden Fall hielt ein Fahrer den Mindestabstand nicht ein. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe und ein Fahrverbot. Nach Meinung der Richter würden die gesetzlichen Grundlagen hierfür ausreichen. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich im August 2009 in einem Beschluss (Az: 2 BvR 941/ 08) gegen willkürlich eingesetzte Videokontrollen ausgesprochen. Hierfür sei eine gesetzliche Grundlage notwendig. Mehr zu diesem Urteil auch im aktuellen FERNFAHRER in der Rubrik Autobahnkanzlei - Recht aktuell. Text: Susanne Spotz Datum: 17.09.2009