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Mindestlohnversicherung für Firmen Als Unternehmen auf Nummer sicher gehen

Lkw, Autobahn, Kabotage-Recherche rund um Frankfurt Oder Foto: Johannes Roller

Die Branchenversicherer reagieren auf das Mindestlohngesetz mit variierenden Angeboten.

Die Kravag mit ihren acht Millionen Kunden sowie weitere Branchenversicherer und Makler haben bereits im April 2015 auf die Unsicherheiten der Branche beim Mindestlohn reagiert. "Wir haben die Chance genutzt, aus dem Mindestlohngesetz ein Produkt zu generieren", sagte damals der Kravag-Vorstandsvorsitzende Dr. Norbert Rollinger im trans aktuell-Interview. So biete Kravag ihren Kunden etwa Rechtsbeistand, "wenn der Zoll mit 40 teils bewaffneten Polizisten vor der Tür" stehe, was wohl schon vorkam. Nach einem halben Jahr hatten Unternehmen 500 Verträge dazu abgeschlossen, mit einer Beitragshöhe von 550.000 Euro.
Noch offen ist zurzeit, ob sich die EU-Kommission und die Bundesregierung bei der Frage, ob der Mindestlohn auch im grenzüberschreitenden Verkehr bezahlt werden muss, einigen können. Das von ihr im Mai 2015 beschlossene Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland läuft noch.

Der Speditions- und Logistikverband Hessen geht davon aus, "dass die Kommission im Frühjahr 2016 die nächste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens einleiten wird und dann im Sommer 2016, sofern Deutschland nicht nachbessert, ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof anstrengt". Zurzeit sind Zollbeamte wegen der Flüchtlingswelle aber ohnehin verstärkt im Grenzschutz eingesetzt, für Mindestlohnkon­trollen bleibt weniger Zeit.
Die Aktiv Assekuranz als Spezialmakler für Transport und Logistik hat aktuell mit etwa zehn Kunden eine Deckung vereinbart, berichtet Thomas Herfurtner, Direktionsbevollmächtigter für Sach- und Haftpflichtversicherungen. Ihm sei bisher kein Schadenfall bekannt. Für die Unternehmen sieht er die größten Herausforderungen beim administrativen Erfassen, Abwickeln und Umsetzen der gesetzlichen Vorgaben.
Damit die Versicherung greift, müssen Speditionen und Logistiker vorbeugen – mit der gesetzlich ohnehin vorgeschriebenen Aufzeichnungpflicht, Plausibilitätsprüfungen von Subunternehmern (Preis/Leistung), mit vertraglichen, auch AGB-seitigen Klarstellungen sowie Vereinbarungen von Freistellungsregelungen. Auch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil muss vorliegen. "Primär sollten Unternehmen der Transport- und Logistikbranche darauf achten, die Haftung nach MiLoG so eng wie möglich zu begrenzen und die vorgezeigten Wege peinlich genau einzuhalten", rät der Makler.

Wer bietet was?

  • Kravag: Schutz bei zivilrechtlichen Ansprüchen (Lohnnachforderung externer Mitarbeiter), Rechtsschutz und Beratung bei Gerichtsverfahren sowie Inkasso Plus, das Regressforderungen gegenüber Subunternehmern abdeckt. Für Verbandsmitglieder springt im Schadenfall der Verband ein (bis zu 50 Prozent der vereinbarten Deckungssumme, maximal 100.000 Euro). Kravag bietet die MiLoG-Versicherung Mitgliedern der Branchenverbände AMÖ, bdo, BGL, BWVL und DSLV.
  • Schunck: Anbindung an Haftpflichtversicherung, Inanspruchnahme ohne Gerichtsurteil möglich, Ersatzansprüche unabhängig von Insolvenz des Subunternehmers, ohne Strafrechtsschutzversicherung (wird als Zusatz empfohlen).
  • Aktiv Assekuranz: Umfasst Haftpflichtversicherung (zivilrechtliche Haftung), Warenkreditversicherung (bei Forderungsausfall), Bürgschaftsversicherung (Vertragserfüllung durch Subunternehmer), Rechtsschutzversicherung (Kostenersatz im Rechtsfall) und D&O-Versicherung (Deckung bei Innenhaftungsansprüchen).
Dieser Artikel stammt aus diesem Heft
Titel ta 02/3 2016
trans aktuell 02 / 2016
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