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Mindestlohn Kontrolle im Lkw nicht geregelt

Mindestlohn, 8,50, Lkw, Modell Foto: Thomas Küppers

Von 2015 an soll der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro gelten. Auch osteuropäische Unternehmen müssen ihn bezahlen, wenn sie in Deutschland tätig werden, etwa im Rahmen von Kabotage-Fahrten.

Darauf weist zum Beispiel die Gewerkschaft Verdi hin. Doch wer soll das kontrollieren? Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) erklärt gegenüber trans aktuell, dass das Güterkraftverkehrsgesetz die Kontrolle des Mindestlohns als Aufgabe des BAG bislang nicht vorsieht. Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann keine Antwort geben. Es verweist auf den neuen Gesetzentwurf zum Mindestlohn. Über ihn will das Kabinett am 2. April entscheiden. Wie bisher bekannt wurde, will sich Ministerin Andrea Nahles (SPD) für Ausnahmen für Minderjährige und Langzeitarbeitslose stark machen.

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