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Mindestlohn Kein Sammeln guter Erfahrungen

Foto: Bernd Jung

Die Auftraggeberhaftung stellt auch die Stückgutspeditionen vor Herausforderungen. Die entsprechenden Netzwerke warnen vor Unsicherheiten und unkalkulierbaren Risiken, wie eine trans aktuell-Umfrage zeigt.

Die vorgeschriebenen 8,50 Euro Stundenlohn zu bezahlen mag nicht das Problem sein. Zumindest nicht in den Ballungsräumen, in den strukturschwachen Regionen schon eher. Doch auch die Speditionen, die sich den Mindestlohn problemlos leisten können, sind gefordert, wenn auch an anderer Stelle. Denn diese Bezahlung nachzuweisen, von den Subunternehmern einzufordern und gegebenenfalls zu kontrollieren stellt schon eine Herausforderung dar. Das gilt auch für die Stückgutspeditionen, wie eine trans aktuell-Umfrage unter den bekannten Akteuren auf dem deutschen Markt zeigt.

Höherer Arbeitsanfall

Die Netzwerke sprechen von einem höheren Arbeitsanfall, der seit Jahresbeginn in der Verwaltung anfällt. "Die Führung des Nachweises, dass der Mindestlohn gezahlt wird, beziehungsweise die Absicherung gegenüber den beauftragten Unternehmen ist sehr aufwendig", heißt es von der Kooperation Cargoline aus Frankfurt am Main. An diesem Aufwand, der etwa für die Dokumentation der Arbeitszeit anfällt, zeigt sich laut Cargoline eines: "Das Gesetz ist nicht zu Ende gedacht und praxisfern."

Entlohnungsmodelle auf dem Prüfstand

Aufwand entsteht auch dadurch, dass die Unternehmen ganze Entlohnungsmodelle auf den Prüfstand stellen müssen. In der Vergangenheit habe man das Augenmerk darauf gelegt, die Entgeltsysteme flexibler zu gestalten. So setzten sich die Einkommen der gewerblichen Mitarbeiter aus einem Grundlohn sowie gesetzlichen Zuschlägen – etwa für Nachtarbeit – und aus freiwilligen Leistungen oder Zuschlägen zusammen. "Da sich der Mindestlohn ausschließlich auf den Grundlohn bezieht, müssen solche Entgeltsysteme teils aufgegeben oder angepasst werden", berichtet die Kooperation 24 plus aus Hauneck.

Absicherung gegenüber Subunternehmer

IDS Logistik dagegen nennt, nach dem Mehraufwand gefragt, als Erstes die Absicherung gegenüber den Subunternehmern. Im Fall der Kooperation aus Kleinostheim erfolgt das durch Übersendung von Freistellungserklärungen.

Über Compliance-Erklärungen freistellen lassen

Doch auch hier lauern einige Stolperfallen, wie man von 24 plus erfährt. "Das übliche Verfahren ist, sich über Compliance-Erklärungen freistellen zu lassen", teilt das Bündnis mit. "Es kursiert eine Vielzahl an unterschiedlichen, teils hanebüchenen Erklärungen und Vereinbarungen." Die 24 plus-Verantwortlichen zweifeln stark daran, dass diese fruchten, und warnen davor, dass sich die Branche lange Zeit auf Unsicherheiten und nicht kalkulierbare Risiken einstellen muss. Diese Risiken richtig einzuschätzen stelle aktuell eine große Herausforderung dar, ist auch von der Kooperation ILN aus Sinzig zu hören. Entsprechende Unsicherheiten erkennt ebenfalls das Netzwerk CTL aus Homberg/Efze. Zur Auftraggeberhaftung teilt es mit: "Das Thema ist zurzeit in juristischer Prüfung."

Die nur einen Steinwurf entfernt ansässige Kooperation Star hat innerhalb des Netzwerkes, was die Autraggeberhaftung angeht, Vereinbarungen getroffen, die sich an den Empfehlungen der Verbände orientieren. "Gleiches gilt auch für alle extern vergebenen Frachtaufträge." Sich entsprechend abzusichern, ohne dass es eine Exkulpationsmöglichkeit gebe, also die Chance, durch Einhaltung des Gesetzes sich des Regresses zu entziehen, sei die größte Herausforderung im Umgang mit dem Mindestlohn.

Aufklärungsarbeit kostet Zeit

Doch Aufwand entsteht auch an anderer Stelle: Da das Gesetz schnell durchgeboxt wurde, aber sehr komplex ist, hat es lange gedauert, bis alle Unternehmen die Inhalte und Pflichten umfänglich erfasst haben. Wie sollen also erst Firmen aus dem Ausland damit klarkommen? Hier Aufklärungsarbeit zu leisten kostet ebenfalls Zeit.

Die Kooperationen können ein Lied davon singen. "Es besteht ein erhöhter Informations- und Beratungsbedarf im ausländischen Servicebereich, da europäische Partner Rückfragen zum deutschen Mindestlohngesetz haben und verunsichert sind", erklärt die Kooperation VTL aus Fulda. Doch mit Erklärungen ist es oft nicht getan, wie von Cargoline zu hören ist. Offenbar müssen die deutschen Unternehmen Überzeugungs­arbeit für ein Gesetz leisten, von dem sie selbst nicht überzeugt sind, denn: "Die Partner und Unternehmer im Ausland haben sehr wenig Verständnis für das deutsche Mindestlohngesetz."

Finanzieller Aufwand

Neben dem administrativen Aufwand gibt es einen handfesten finanziellen. Der ist – wie eingangs erwähnt – je nach Region in Deutschland unterschiedlich hoch. Den größten Handlungsbedarf gab es in Ostdeutschland sowie in den angrenzenden Kreisen im Westen der Republik. Hier mussten die Betriebe satte Lohnauf­schläge verkraften. Um bis zu 17  Prozent lag das Lohnniveau in manchen Regionen unter dem Mindestlohn.

Eine Studie im Auftrag von 24 plus, Cargoline, IDS, Star, System Alliance und VTL hatte das exemplarisch am Lohn eines Fahrers im Fernverkehr aufgezeigt. Bei 221,3 möglichen Stunden ergebe sich ein Mindestlohn von 1.881 Euro. 97 Kreise in Deutschland lagen zum Stichtag noch darunter und vergüteten im Schnitt nur 1.607 Euro. Diese Differenz von 17 Prozent mag der Ausreißer sein. Denn im Schnitt hat das Steinbeis-Beratungszentrum Spedition und Logistik, das die Studie erstellt hat, nur einen Wert von 1,2 Prozent ermittelt, um den die Prozesskosten einer durchschnittlichen Stückgutsendung infolge des Mindestlohns steigen wird. Doch auch das will erst einmal verdaut werden.

Kostenanstieg ist nicht kompensierbar

"Das ist im margenarmen Stückgutmarkt eine Größenordnung, die nicht kompensiert werden kann", erklärt 24 plus und spricht von erforderlichen Preisanpassungen. Das Mittelstandsbündnis aus Hauneck steht mit dieser Auffassung nicht alleine da. "Wir werden nicht umhin kommen, 2015 gezielte Preisanpassungen vorzunehmen", teilt IDS mit.

Bei System Alliance werden die Auswirkungen ähnlich eingeschätzt. Die Herausforderung sei es, die monetären Mehrbelastungen an den Markt weiterzugeben, heißt es. Auch Firmen, die den Mindestlohn schon vorher gezahlt hätten, müssten infolge des gestiegenen administrativen Aufwands Mehrkosten verkraften und weiterreichen.

Das Netzwerk Star kündigt ebenfalls an, den Partnern die Studienergebnisse als Argumentation für Preisverhandlungen an die Hand zu geben. Bei Online Systemlogistik wird hier etwas differenziert. "Für einige Stückgutspediteure werden Preiserhöhungen möglicherweise unumgänglich sein, aber das Ausmaß könnte stark variieren", heißt es. VTL wiederum hat bereits gehandelt. Die Kooperation hat ihren Zustelltarif zum 1. Januar erhöht.

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