Mindestlohn bei Fahrern EU macht Druck auf Deutschland und Frankreich

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

Die EU-Kommission geht jetzt rechtlich gegen die Mindestlohnvorschriften für ausländische Fahrer in Frankreich vor, die am 1. Juli in Kraft treten.

Die EU-Kommission geht jetzt rechtlich gegen die Mindestlohnvorschriften für ausländische Fahrer in Frankreich vor, die am 1. Juli in Kraft treten. Gleichzeitig bekam Deutschland einen weiteren Mahnbrief. Hier läuft seit Mai 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren, aber bislang hätten die deutschen Behörden die Bedenken der Kommission nicht ausräumen können. Nach Ansicht der Brüsseler Behörde ist eine "systematische Anwendung" der Mindestlohngesetze in beiden Ländern auf alle Verkehrsleistungen "eine unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs".



Kommission im Prinzip für Mindestlohn

Die Kommission unterstütze "voll und ganz das Prinzip eines Mindestlohns", hält sie fest. Es gewährleiste soziale Gerechtigkeit und stehe im Einklang mit ihren sozialpolitischen Vorstellungen. Aber die Anwendung auf bestimmte grenzüberschreitende Verkehre, die nur einen geringen Bezug zum Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats aufwiesen, seien nicht zu rechtfertigen. Dadurch würden unangemessene Verwaltungshürden geschaffen, die ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts behinderten.

Explizit erwähnt wird, dass es in Deutschland für ausländische Unternehmen eine Meldepflicht beim Zoll gebe. Werde dagegen verstoßen, könnten Strafen bis zu 30.000 Euro fällig werden, bei einer Verletzung des deutschen Mindestlohngesetzes seien es bis zu 500.000 Euro. Frankreich wiederum wolle ausländische Unternehmen verpflichten, einen Rechtsvertreter auf französischem Gebiet zu benennen. Er soll gewährleisten, dass die Unterlagen der entsandten Arbeitnehmer bis zu 18 Monate kontrolliert werden können.

Freier Warenverkehr muss gewährleistet sein

Es gebe angemessenere Maßnahmen, die zum sozialen Schutz der Arbeitnehmer und zur Gewährleistung eines unverfälschten Wettbewerbs ergriffen werden sollten und die gleichzeitig einen freien Waren- und Dienstleistungsverkehr ermöglichten, argumentiert die Kommission. Sie müsse dafür sorgen, dass nationale Vorgehensweisen mit EU-Recht vereinbar seien und verweist auf ihre Initiativen zum Straßentransport, die in Kürze vorgelegt werden soll. Damit solle auch die Klarheit der Vorschriften verbessert werden.

Das Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich kommt eine Woche nach einem Beschwerdebrief an Verkehrskommissarin Violeta Bulc. Darin hatten die Verkehrsminister der drei baltischen Staaten, Bulgariens, Maltas, Polens, Rumäniens, Sloweniens, der Slowakei, Tschechiens und Ungarns "protektionistische Praktiken" und eine Gefahr für den Transportbinnenmarkt beklagt. Nationale Alleingänge wie in Deutschland und Frankreich dienten dazu Kabotagefahrten einzuschränken, Löhne zu regulieren und die Fahrer zu zwingen, ihre Ruhezeiten im Hotel zu verbringen, hieß es weiter. Dabei müsse es zunächst einmal darum gehen, betrügerische Praktiken von Briefkastenfirmen zu bekämpfen.

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