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Maut-Harmonisierung Förderantrag abgelehnt, Widerspruch lohnt

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

Wer auf seinen Förderantrag einen Ablehnungsbescheid erhält, sollte unbedingt Widerspruch einlegen. Rechtsanwalt Tom Petrick erklärt, warum.

Fehlte nur noch der Würstchenverkäufer: Vor dem Haus des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) in der Werderstraße in Köln war in der Nacht zum 1. Oktober ordentlich was los. Denn zu diesem Datum startete die Antragsfrist für die Förderprogramme De-minimis sowie "Weiterbildungsmaßnahmen" (Förderprogramm Aus- und Weiterbildung) im Rahmen der Maut-Harmonisierung, und zahlreiche Unternehmer versuchten, dabei die ersten zu sein. "Es ging ziemlich rund", sagt ein BAG-Sprecher, der am Abend vor Ort war, gegenüber trans aktuell. Die Antragsfrist für die Förderperiode 2013 endet am 28. Februar 2013.

Anträge möglichst früh stellen

Doch wer bis dahin wartet, geht sehr wahrscheinlich leer aus, selbst wer jetzt noch im November seinen Antrag einreicht, hat schlechte Karten, bei der Vergabe berücksichtigt zu werden: Die Mittel sind begrenzt, die Zahl der Anträge aber steigend. Für die Förderperiode 2013 hat das BAG daher das sogenannte Windhundverfahren ausgerufen: Wer zuerst kommt – sprich, den Antrag frühzeitig abgibt – , mahlt zuerst, hat also größere Chancen, aus einem noch vollen Fördertopf zu schöpfen.

Die erste Hürde: Der Antrag muss vollständig sein – Unterschrift! –, der Antragsteller muss Eigenschaften eines kleinen oder mittelständischen Unternehmens haben und vor allem müssen die Maßnahmen und Investitionen förderfähig sein. "Wenn das alles stimmt, besteht grundsätzlich ein Förderanspruch", sagt Rechtsanwalt Tom Petrick von der Kanzlei FELS aus Bayreuth.

Die zweite Hürde: der Eingang des Antrags. Laut BAG ist das Tagesdatum maßgeblich für die Reihung der Anträge und nicht die Uhrzeit des Eingangs des vollständigen Antrags beim Bundesamt. Den nächtlichen Besuch beim BAG hätten sich also viele sparen können. Dennoch sind nach Angaben des BAG-Sprechers allein am 1. Oktober rund 10.000 Anträge beim BAG in Köln und seinen Außenstellen eingegangen. "Unsere Mitarbeiter sind immer noch am Einscannen", sagt der Sprecher.

Ablehnungsbescheid nicht akzeptieren

Doch was machen, wenn der eigene Antrag darunter war – und man einen Ablehnungsbescheid erhält? "Die Ablehnung wird entweder auf formale Mängel und fehlende Förderfähigkeit oder aber die Erschöpfung der Fördermittel und Vorrangigkeit zeitlich früher eingegangener Anträge gestützt. Im Einzelfall kann es ratsam sein, den Ablehnungsbescheid nicht zu akzeptieren und Widerspruch einzulegen", sagt Rechtsanwalt Petrick. Seiner Ansicht nach begegnet die tatsächliche Verfahrensweise bei der Bewilligung nach dem sogenannten Windhundverfahren einige Bedenken. Problematisch sei die Erfassung nach der Reihenfolge des Eingangs. Zudem sei ungeklärt, wie die Handhabung von schriftlichen Anträgen auf Papier gegenüber der elektronischen Antragstellung erfolge. Auch kann er sich nicht vorstellen, dass ein Abgleich der Eingangszeiten bei am selben Tag eingegangenen Anträgen stattfindet "Es fehlt eindeutig an Transparenz", sagt er gegenüber trans aktuell.

Die Richtlinie habe Subventionscharakter, eine auf intransparenter Auswahl und Vergabe der Fördermittel beruhende Nicht-Förderung verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz  in Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetzes (GG). Zudem könne ein Eingriff in die Berufsfreiheit nach Artikel 12, Absatz 1 GG sowie in die Eigentumsfreiheit am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nach Artikel 14, Absatz1 GG vorliegen. Unklar sei auch, wie nicht abgerufene Mittel aus vergangenen Förderperioden verwendet werden und ob und wie diese Mittel in den laufenden Antragstellungen hätten berücksichtigt und verteilt werden müssen.

BAG hofft, dass die Mittel ausreichen

Auf Anfrage kann der BAG-Sprecher jedenfalls keine Aussage dazu machen, ob, wenn ersichtlich ist, dass die Mittel sich zu Ende neigen, ein Quoten- oder Losverfahren angewandt werde. "Dazu stehen wir in Prüfung mit den zuständigen Ministerien und den Verbänden", sagt der Sprecher, "wir hoffen natürlich, dass die Mittel zunächst ausreichen." Dies sei aber auch davon abhängig, wie viele Unternehmen für dieses Jahr noch Verwendungsnachweise einsenden und wie viele Mittel damit noch 2012 abfließen. "Es sind also noch viele Unbekannte im Spiel", so der Sprecher.

Sollte ein Unternehmen wegen bereits ausgeschöpfter Mittel einen Ablehnungsbescheid erhalten, ist laut Rechtsanwalt Petrick die Einlegung des Widerspruchs – entweder direkt durch das Unternehmen oder durch einen Anwalt – zu erwägen. Die Widersprucksfrist beträgt einen Monat. "Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, kommt auch ein gerichtliches Vorgehen in Frage."

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