Die Staatsanwaltschaft am Landgericht München I hat mit heutigem Bescheid gegen MAN Nutzfahrzeuge eine Geldbuße von 75,3 Millionen Euro festgesetzt. ...
Die gleiche Summe muss MAN Turbo bezahlen. Beide Unternehmen verzichten nach Angaben der Konzernholding MAN SE auf Rechtsmittel. Damit seien die Ermittlungen gegen Gesellschaften des MAN-Konzerns wegen des Verdachts von zurechenbaren Korruptionsverhandlungen im Zeitraum 2002 bis 2009 beendet. Unberührt davon bleiben Ermittlungsverfahren gegen Einzelpersonen. Die Verständigung über die Geldbußen ist laut MAN möglich geworden, weil Vorstand und Aufsichtsrat eine umfassende unternehmensinterne Aufklärung in enger Kooperation mit der Staatsanwaltschaft durchgeführt haben. Text: Georg Weinand Datum: 10.12.2009