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Lkw-Unfälle Höhere Maut für alte Fahrzeuge gefordert

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

In den letzten drei Monaten passierten auf der A1, A6 und am Gotthard ganz besonders tragische Unfälle. Lkw fuhren in ein Stauende und löschten drei Familien aus.

Im Mai fährt ein Lkw auf der A6 in ein Stauende und schiebt einen Pkw mit einer fünfköpfigen Familie darin in einen anderen Lkw. Bis auf den Vater sterben die ganze Familie. Im Juli rast erneut ein Lkw auf der A1 in das Ende eines Staus und zertrümmert einen Wagen völlig. Alle Insassen, eine vierköpfige Familie aus Hamburg, sterben. Und erst vor zwei Tagen kracht es erneut. Ein Lkw fährt am Gotthard in ein Stauende und löscht eine deutsche Familien aus.

Was sind die Ursachen?

Die Frage nach den Ursachen wird laut. War der Fahrer übermüdet, unaufmerksam? Welche Assistenzsysteme waren im Fahrzeug verbaut und warum verhinderten sie den Auffahrunfall nicht?

Ein Vorschlag für mehr Sicherheit kommt jetzt aus Niedersachsen. Verkehrsminister Olaf Lies fordert eine höhere Maut für ältere Lastwagen ohne Fahrerassistenzsysteme. "…Eine geringere Maut für sichere Lkw schafft für Spediteure Anreize, sich schneller moderne und sichere Lkw anzuschaffen", sagt Lies. Ältere ohne Fahrassistenzsystem ausgestattete Lastwagen sollten höher bemautet werden. Wichtig sei aber auch, dass diese Systeme verpflichtend genutzt werden müssen, fügt er an.

Lies‘ Meinung nach müsse das Ziel sein, möglichst schnell möglichst viele neue Lkw in den Markt zu bringen, damit die Straßen sicherer werden. Auch ausländische Spediteure hätten durch eine geringe Mautgebühr einen Anreiz in moderne Fahrzeuge zu investieren.
Lies hat seinen Vorschlag bereits 2014 kundgetan. Im Mai 2016 forderte er Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt auf, ihn zu unterstützen. Allerdings distanziert sich das Bundesverkehrsminsterium wegen europarechtlicher Bedenken von der Idee.

Nur abschaltbare Systeme sind erlaubt

In Europa sind seit 2015 für neue Lkw ab acht Tonnen Assistenzsysteme vorgeschrieben. Allerdings besagt die Wiener Straßenverkehrskonvention, dass Systeme, welche die Führung eines Fahrzeuges beeinflussen, nur dann zulässig sind, wenn der Fahrer eingreifen oder sie abschalten kann. Der Fahrer trägt also weiter die Verantwortung und muss das System überwachen.

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Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
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