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Lkw-Kartell Wie Käufer Schadenersatz geltend machen können

Zwangsversteigerung Foto: M. Baumann - adpic.de

Drei Milliarden Euro beträgt die Rekordstrafe, die die EU-Kommission in einem Kartellverfahren gegen mehrere europäische Lkw-Hersteller ausgesprochen hat. Jetzt krempeln die Rechtsanwälte die Ärmel hoch.

Alle Unternehmen, die in dem Kartellzeitraum ein oder mehrere Fahrzeuge der betroffenen Marken bezogen haben – Daimler, MAN, Volvo, Renault, Iveco und DAF – können jetzt auf Schadenersatz klagen. Dabei können sie nach Ansicht von Rechtsexperten zwischen zehn und 20 Prozent des Verkaufspreises erwarten. "Ein potentieller Geschädigter ist jeder, der in der Kartellzeit von 1997 bis wohl 2011 ein Fahrzeug von den betroffenen Lkw-Herstellern erworben hat", sagt der Stuttgarter Rechtsanwalt Dr. Hannes Kern von der Partnerschaft Würtenberger Winstel Kern Pawlik. 

Aufgrund der großen Anzahl der betroffenen Unternehmen "werden die Schadenersatzansprüche deutlich über die Summe der verhängten Bußgeldern hinausgehen", sagt der Rechtsanwalt János Morlin von der Rechtsanwaltskanzlei Rösner in München. Nach seiner Schätzung könnten 600.000 Unternehmen in ganz Europa betroffen sein – vom kleinen Frachtführer mit einem Lkw über die mittelständische Spedition bis hin zum Leasinganbieter mit einem Fuhrpark von mehreren tausend Fahrzeugen.

Drei Vehikel zur Geltendmachung ihrer Schadenersatzansprüche stehen laut dem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht den Unternehmen zur Verfügung: das individuelle Einzelvorgehen, wobei das Unternehmen ein hohes Kostenrisiko trage; die Abtretung der Schadenersatzansprüche an eine eigens dafür gegründete Gesellschaft oder die Bündelung der Ansprüchen von mehreren Geschädigten. Dr. Hannes Kern, dessen Schwerpunkte die Themen Compliance sowie Vergabe- und Kartellrecht sind,  hält vor allem die letztere Variante aus Kosten-/Nutzen-Aspekten für sinnvoll – "dies senkt die eigenen Kosten und erhöht den Druck beziehungsweise die Vergleichsbereitschaft bei den Schädigern."

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