Schadenersatz wegen Lkw-Kartellverfahren – wie Unternehmen ihre Ansprüche geltend machen können
Rund drei Milliarden Euro beträgt die Rekordstrafe, die die EU-Kommission in einem Kartellverfahren gegen mehrere europäische Lkw-Hersteller ausgesprochen hat. Sie sollen demnach ab 1997 gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen und unter anderem Verkaufspreise besprochen haben. Alle Unternehmen, die also in dem Kartellzeitraum von 1997 bis 2011 ein oder mehrere Fahrzeuge der betroffenen Marken bezogen haben, können jetzt auf zivilgerichtlichem Wege auf Schadenersatz klagen (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen [GWB], Paragraf 33).
Kartellzeit von 1997 bis 2011
Dabei können sie nach Ansicht von Rechtsexperten zwischen zehn und 20 Prozent des Verkaufspreises erwarten. "Ein potenzieller Geschädigter ist jeder, der in der Kartellzeit von 1997 bis 2011 ein Nutzfahrzeug von den betroffenen Lkw-Herstellern erworben hat", sagt der Stuttgarter Rechtsanwalt Dr. Hannes Kern von der Partnerschaft Würtenberger Winstel Kern Pawlik. Auch Unternehmen, die Fahrzeuge geleast haben, haben Anspruch auf Schadenersatz.
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