Lkw-Fahrverbot zur Hauptreisezeit

Ab 1. Juli und bis einschließlich 31. August dieses Jahres dürfen Lkw über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht zwischen sieben und 20 Uhr in Deutschland ergänzend zum Sonntagsfahrverbot auch samstags nicht bewegt werden.

Ausgenommen vom Fahrverbot sind lediglich Fahrzeuge mit verderblicher Ware an Bord und der kombinierte Güterverkehr „Schiene-Schiene“ oder „Hafen-Straße“. Das Verbot gilt auf fast allen stark frequentierten deutschen Autobahnenstrecken wie der A1, A2, A3, A4, A5, A6, A7, A8, A9, A10, A45, A61, A81, A92, A93, A99, A215, A831, A980 und A 995. Das in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegte Lkw-Fahrverbot wurde 1970 eingeführt und gilt an Sonn- und Feiertagen sowie in der Hauptferienzeit im Sommer. Gründe für die Einführung waren damals der Wunsch nach besserem Lärm- und Umweltschutz, heute geht es dagegen eher um die Vermeidung von Staus. Text: Fabian Hoberg Datum: 31.05.2010

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