Legale und illegale Streiks Unmut der Verzweiflung

Streik, Demo, Fahrer Foto: Jan Bergrath

Die Demonstrationen deutscher Lkw-Fahrer sind im Sande verlaufen. Nun gibt es in den sozialen Medien Aufrufe zu Autobahn-Blockaden. Verständlich, aber solche Aktionen sind illegal.

Die kleine Welle der Demonstrationen, mit denen deutsche Lkw-Fahrer in den letzten beiden Jahren ihre Verärgerung über die zum Teil erschreckenden Zustände im internationalen Straßengüterverkehr und die ihrer Meinung nach ungenügenden Kontrollen in Deutschland zum Ausdruck gebracht haben, ist, so scheint es, abgeebbt. Zur vorerst wohl letzten Fahrer-Demo im April vor dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) in Köln kamen nur noch knapp 80 Teilnehmer. Die feurigen Reden der Organisatoren belegten damals, dass diese zwar ziemlich genau wissen, wo die Probleme liegen, aber schon in der Aufarbeitung des traurigen Tages wurde wieder einmal klar: Lkw-Fahrer, und das nicht nur in Deutschland, lassen sich nur schwer organisieren. Zu viele Individualisten kämpfen lieber für sich selbst. Daran verzweifeln mittlerweile auch einige besonnene Gründer der Actie in de Transport Deutschland. Sie versuchen nun, sich vermehrt politisch zu engagieren oder gar neue Bündnisse einzugehen.

Viele Fahrer lassen in den sozialen Medien Druck ab

Viele Fahrer ertragen den Druck ihrer Arbeitgeber im Stillen, andere nutzen vor allem die sozialen Medien, um Druck abzulassen, ohne persönlich auf die Straße zu gehen. Oft allerdings mit einem zum Teil erschreckenden Halbwissen, das sich dann, meist über Facebook, im Netz wie ein Lauffeuer verbreitet. Es spiegelt ziemlich oft den Unmut der Verzweiflung. Wer dort vorsichtig mahnt, dass manche Sachverhalte nicht ganz stimmen, setzt sich schnell der Kritik aus. Das musste ich jüngst selbst erfahren. Ich war zufällig auf den Aufruf zu einem Trucker-Streik geraten. Dort hieß es nun kürzlich sehr vorwurfsvoll: „Da die Kraftfahrergewerkschaft KFG mit sich selbst beschäftigt ist sowie von der Lobby genug Gelder bekommt, dass ein Streik für den Fahrer schon beim Gedanken im Keim erstickt wird, ist es jetzt so, dass wir eine eigene Gewerkschaft gründen werden. Wir werden in dieser Gewerkschaft unsere Forderungen vertreten.“ Um den – durchaus berechtigten Forderungen – gleich so richtig Nachdruck zu verleihen, sollte sofort bundesweit gestreikt werden, am besten auch noch mit Blockaden der wichtigsten deutschen Autobahnen. Mein Hinweis, dass das in einem Rechtsstaat so nicht erlaubt ist und die letzte große Blockade einer Autobahn im Rahmen eines Streiks, 1973 auf der A 2, die ÖTV einen zweistelligen Millionenbetrag (in DM) gekostet hatte (siehe auch: „Alle Räder standen still“ aus Fernfahrer 7/2013) wurde mit dem Hinweis abgetan, ich würde die Fahrer, die sich engagieren wollen, nur verunsichern.

Richtige Recherche ist eine Grundlage des guten Journalismus

Mein Einwand war eher Auflärung, um Schaden abzuwenden: Als Journalist ist es meine Aufgabe, einen Sachverhalt zu recherchieren und zu überprüfen. Das kostet Zeit und erfordert auch immer wieder Rückfragen bei Leuten, die sich im Detail oft besser auskennen, als ich. Ich habe das nun wieder getan und stelle meine Erkenntnisse hier gerne zur Diskussion. Zunächst: Auch Fahrer können nicht einfach einen Verein gründen und sich dann Gewerkschaft nennen. Eine Gewerkschaft im Sinne von Paragraf 2 des Tarifvertragsgesetzes hat verschiedene, in der Rechtsprechung festgelegte Merkmale zu erfüllen. Das ist neben einer demokratischen Struktur, Gegnerfreiheit und Überbetrieblichkeit vor allem die „soziale Mächtigkeit“. Das heißt: Eine Gewerkschaft muss genügend Mitglieder haben, um einen entsprechenden Druck auf die Gegenseite ausüben zu können. Das unterschätzen viele. Wer als „Gewerkschaft“ nur rund 700 bis maximal 1.000 Mitglieder hat, verfügt bei 450.000 Fahrern im rein gewerblichen Güterverkehr (Werkverkehr und Handelslogistik zählen hier nicht dazu) eben nicht über die notwendige soziale Mächtigkeit. Daran – und an einem etwas fragwürdigen Umgang mit den Mitgliedsbeiträgen – ist seinerzeit schon die ursprüngliche Gewerkschaft der Kraftfahrer, GKD, gescheitert. Auch die Kraftfahrergewerkschaft (KFG), die unter das Dach des christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB) gegangen ist, hat bislang mit keinem Arbeitgeberverband einen Tarifvertrag abgeschlossen. In ihrer Satzung schreibt sie daher aus gutem Grund, "dass der Streik nur das letzte Mittel zur Duchsetzung tarifpolitischer Ziele ist." Immerhin: sie versucht, durch Pressemeldungen (siehe Anhang) auf Missstände oder fragwürdige Entwicklungen in der Transportbranche aufmerksam zu machen. Dafür lässt sie den Vorstand aber lieber intern geheim wählen.
 
Also bleibt den Fahrern eigentlich nur Verdi: Auch wenn im Netz immer wieder sehr unsachliche Kritik aufkocht (Motto: "Scheiß Verdi", "Die tun nichts"), Fakt ist: Die jeweiligen Landesverbände des Fachbereichs Postdienste, Speditionen und Logistik von Verdi engagieren sich auf Bezirksebene sehr konkret für ihre zahlenden Mitglieder und versuchen regelmäßig für die Fahrer Lohnerhöhungen durchzusetzen, zuletzt in Bayern (siehe: Der Eklat in Fernfahrer 2/2015). Auch mit dem legalen Mittel des Streiks. Grundsätzlich, besonders auf Bundesebene, hat sich allerdings der Schwerpunkt der gewerkschaftlichen Arbeit auf die Postdienste und die Logistik verschoben, dort, wo eben die meisten Mitglieder sind. Das hat auch damit zu tun, dass es in den entscheidenenden Position, bei den sogenannten "Ehrenamtlichen", die auch die Richtung von Verdi vorgeben, so gut wie keine Fahrer mehr gibt.

Illegale Streiks können schnell zu Schadensersatz führen

Zurück zum Streik: Ein Streik ist nur im Rahmen eines Tarifkonflikts erlaubt. Der erforderliche Streikaufruf muss dabei verhältnismäßig sein. Es müssen also schon Verhandlungen geführt worden sein beziehungsweise dazu aufgefordert worden sein, welche nicht den erwünschten Erfolg hatten. Der Streikaufruf an sich hat ebenfalls gewisse Erfordernisse, die beachtet werden wollen. Wem hier die Merkmale fehlen oder wer bei den anderen Erfordernissen schlampt, hat ruckzuck einen illegalen Streik am Bein und macht sich schadenersatzpflichtig. Das kann teuer werden. Dann ist der entsprechende „Verein“ schnell pleite. Und es geht hier nicht um ein paar schlappe Euro. Für die Vorstände und auch die beteiligten Mitglieder ist dann gegebenenfalls schnell Haus und Hof weg! Es gibt keine Haftungsbegrenzung! Das muss man wissen. Und somit ist auch klar: Blockaden auf den Autobahnen sind rechtswidrig. Sie stellen eine Nötigung und einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar. Sollte ein Vorstand also dazu aufrufen, kommen auf diesen noch die entsprechenden Anstiftungstatbestände hinzu. Wer hier also immer wieder nach Frankreich schielt, wo Fahrer und Bauern im Wechsel den Verkehr lahmlegen: dort ist einerseits der politische Streik zwar erlaubt, andererseits verstößt eine Blockade der Autobahnen, bei denen andere Lkw an der Weiterfahrt gstoppt werden, schlicht am EU-Recht - auch wenn die Regierung in Frankreich eher wegschaut.
 
Fazit: Wer sich also finanziell ruinieren möchte und je nach Vorstrafenregister noch in den Knast wandern will, soll das so machen. Für die besonneneren Fahrer, also mehrheitlich die Abonnenten des FERNFAHRER, die sich lieber informieren, was sie im Rahmen der Legalität tun können, um sich zu wehren, empfehle ich unser neues Expertenportal auf www.eurotransport.de. Hier sitzen im Hintergrund Leute, die Ahnung haben und ihr Wissen auf Anfrage gerne teilen.  

Download Hier findet Ihr die Pressemeldung der Kraftfahrergewerkschaft. (DOC, 0,09 MByte) Kostenlos
Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Götz Bopp, unser Experte für Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Lenk- und Ruhezeiten) Götz Bopp Sozialvorschriften und Güterverkehr
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