Der Feldversuch mit Lang-Lkw kann zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Das befürchten sowohl der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) als auch der hessische Wirtschafts- und Verkehrsminister Dieter Posch (FDP).
Beide fordern deshalb Nachbesserungen an dem Entwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Ausnahmeverordnung, die den Feldversuch mit Lang-Lkw in Deutschland über fünf Jahre regeln soll.
Verladen können Transporteure mit zwei Lang-Lkw im Blick haben
Die mögliche Gefahr: Verlader könnten bestrebt sein, eine Vielzahl an Transporteuren an sich zu binden, die jeweils über zwei Lang-Lkw-Kombinationen verfügen. Das hessische Verkehrsministerium warnt deshalb gegenüber der Fachzeitschrift trans aktuell vor möglichen Transportkostenvorteilen „in wettbewerbsrelevantem Ausmaß“. Dies könne nicht im Sinne des freien Wettbewerbs sein und könne zu erheblichen Nachteilen anderer Speditionen führen, heißt es.
Begrenzung auf zwei Lkw muss auch für Betriebsstätten gelten
BGL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Karlheinz Schmidt fordert daher gegenüber trans aktuell: „Die Begrenzung auf zwei Lkw muss auch für Betriebsstätten gelten.“ Auch sie dürften nicht mehr als zwei Lang-Lkw einsetzen. Andernfalls könnten über dieses Schlupfloch Tausende dieser Fahrzeugeinheiten in den Verkehr kommen, so die Vermutung.
Ohnehin fragt sich Schmidt, wie das Ministerium von einer geschätzten Zahl von nur 400 Einheiten ausgeht. Er selbst wünscht sich, dass der Feldversuch mehr Akteure umfasst. Hessens Minister Posch ist gleicher Auffassung. Er glaubt, dass bei einer höheren Teilnehmerzahl auch eher Erkenntnisse über die Verkehrssicherheit dieser Fahrzeuge zu gewinnen sind.
Ohnehin fragt sich Schmidt, wie das Ministerium von einer geschätzten Zahl von nur 400 Einheiten ausgeht. Er selbst wünscht sich, dass der Feldversuch mehr Akteure umfasst. Hessens Minister Posch ist gleicher Auffassung. Er glaubt, dass bei einer höheren Teilnehmerzahl auch eher Erkenntnisse über die Verkehrssicherheit dieser Fahrzeuge zu gewinnen sind.