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Lang-Lkw Fahrprüfung bestanden

Foto: Markus Braun 5 Bilder

Lang-Lkw: Was können die 25,25-Meter-Züge, wer sitzt hinterm Steuer und wo dürfen sie fahren? Das sächsische Verkehrsministerium klärte in Klettwitz andere Behörden darüber auf.

In einem ist sich die Branche mittlerweile einig: Die Ablehnung, die der Lang-Lkw erfährt, ist auch eigenes Verschulden. Begriffe wie »Gigaliner« oder gar »Monster-Truck« haben dem Image des verlängerten Lkw starken Schaden zugefügt. Zudem klingt von verschiedenen Seiten an, dass man es versäumt habe, den ADAC zur rechten Zeit mit ins Boot zu holen. Das Ergebnis ist bekannt: Der bundesweite Feldversuch ist als Flickenteppich gestartet, begleitet von Zweifeln und zahlreichen politischen Diskussionen, in denen meist entscheidende Sachargumente außen vor bleiben. Auch deshalb ist es Zeit für konsequente Aufklärung.

Der Lang-Lkw kommt anstandslos durch den BO-Kreis

Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in Sachsen (SMWA) hat einen großen Schritt in diese Richtung gemacht. Gemeinsam mit Dekra und der Elflein Spedition demonstriert die Behörde vor Vertretern von Polizei und ­Zulassungsstellen den Lang-Lkw in typischen Fahrsituationen. Ein 25,25-Meter-Zug, den Elflein normalerweise auf einer Relation zwischen Bautzen und Bamberg einsetzt, muss dabei auf dem ­Dekra-Testgelände in Klettwitz zeigen, dass er anstandslos durch den sogenannten BO-Kraftkreis kommt. Denn laut geltendem Recht muss jedes Nutzfahrzeug auf einer 7,2 Meter breiten Kreisbahn mit einem Außenradius von 12,5 Metern fahren können, ohne dabei über die Begrenzungen zu fahren. »Letztlich müssen alle Nutzfahrzeuge, auch der Lang-Lkw, diese Anforderung erfüllen«, sagt Sebastian Barth, Referent beim sächsischen Staatsministerium. Das gelingt mit einem Lkw mit zusätzlichem Sattelauflieger dann, wenn die vorderen beiden Räder des Dollys lenkbar sind. Mit dem Lkw von ­Elflein ist das kein Problem. Unter den Augen der Behördenvertreter absolviert der Elflein-Fahrer mit seinem Volumentransporter diese erste Aufgabe ohne Beanstandung.

Den Lang-Lkw hautnah erleben

»Wir hoffen, dass Polizei- und Zulassungsbehörden durch die Demonstrationen sehen, dass man mit Lang-Lkw auf öffentlichen Straßen fahren kann«, sagt Ministerialrat Dietmar Pietsch, der das Referat Vertrags-/Vergabewesen, Straßenunterhaltung und Technik in Sachsen leitet. Pietsch hat gemeinsam mit Referent Barth die Veranstaltung ins Leben gerufen, damit seine Kollegen von den Polizei- und Zulassungsbehörden den Lang-Lkw hautnah erleben können. Das Interesse der Behördenvertreter an der Präsentation war schon im Vorfeld groß. Über 60 Anmeldungen sind in Pietschs Referat eingegangen, sodass er die Teilnehmerzahl auf eine Person pro Behörde begrenzen musste.
Selbst über die Landesgrenzen hinaus stößt die Veranstaltung auf Interesse. Ein Kollege aus dem benachbarten Brandenburg habe sich über die Veranstaltung bei ihm informiert, erzählt Pietsch. »Wir können uns gut vorstellen so eine Vorführung auch in Brandenburg zu machen«, sagt der Fuhrparkleiter der Elflein Spedition, Lothar Huberth. Brandenburg gehört bislang zu den Ländern, die am Feldversuch nicht teilnehmen. Konsequente Aufklärung könnte das ändern. Denn in Klettwitz sind selbst diejenigen über die Wendigkeit des Lang-Lkw erstaunt, die schon einiges über das Fahrzeug wissen. Zumal Elflein im Sinne der Anschaulichkeit mit einem Standard-Sattelzug mit 16,5 Meter Länge die gleichen Aufgaben absolviert wie mit dem 25,25-Meter-Zug.

Eine Fahrt durch eine 160-Grad-Kehre gehört dazu

Dazu gehören die Fahrt durch eine 160-Grad-Kehre und das Ein- und Ausfahren in Kreisverkehre. Auch das in der Öffentlichkeit oft kritisch betrachtete Überholen des Lang-Lkw mit einem Transporter, der mit Tempo 120 rund 40 Kilometer pro Stunde schneller ist, führt Elflein vor. Dafür braucht der Transporter nur knapp eine Sekunde länger als für das Überholmanöver entlang des Sattelzugs. Man merke kaum einen Unterschied, bemerkten Teilnehmer der Polizeibehörde nach der Mitfahrt im Transporter.
Neben dem Anschauungsbeispiel in alltäglichen Fahrsituationen vermitteln SMWA, Dekra und Elflein auch Hintergrundwissen. Welche Qualifikationen braucht ein Fahrer, um ans Steuer des Lang-Lkw zu dürfen? Welche Arten von Lang-Lkw gibt es und welche technischen Voraussetzungen müssen die Fahrzeuge erfüllen? Bedenken bleiben am Ende kaum. Dazu tragen sicher auch die Erfahrungen mit dem Lang-Lkw bei, von denen Fuhrparkleiter Huberth berichtet.

Problematisch: Nicht alle Bundesländer nehmen am Feldversuch teil

»Wir halten den Lang-Lkw für absolut sicher aufgrund der bisher gemachten Erfahrungen.« Problematisch sei nur, dass nicht alle Bundesländer an dem Feldversuch teilnehmen. Denn die Relation Bamberg–Bautzen gibt es eigentlich nur, weil ­Elflein nicht vom Baden-Württembergischen Sindelfingen mit dem Lang-Lkw direkt nach Bautzen fahren darf, sondern erst in Bamberg aus zwei Lkw einen Lang-Lkw machen darf. Das hat vielleicht ein Ende, wenn die Branche alle Kritiker konsequent aufgeklärt hat. Zumindest muss sie sich selbst dann nichts mehr vorwerfen.

Vorgaben für Lang-Lkw

Anforderungen an die Fahrzeuge
Maximale Länge: 25,25 Meter
Maximale Höhe: 4,00 Meter
Maximales zulässiges Gesamtgewicht: 40 Tonnen/44 Tonnen im Kombinierten Verkehr
Einhaltung der Kurvenlaufeigenschaften nach § 32d der StVZO: Insbesondere Durchfahren des BO-Kraftkreises mit 12,5 Meter Außenradius und 7,2 Meter breiter Kreisbahn.
Spezielle technische Anforderungen: Luftfederung, Differenzialsperre oder Antischlupfregelung, EBS, Scheibenbremesen und Retarder, automatische Achslastüberwachung, Fahrerassistenzsysteme (LDWS, ESP, ACC, AEBS), Rückfahrkamera

Anforderungen an den Fahrer
Fünf Jahre ununterbrochener Besitz der Führerscheinklasse CE
Fünfjährige Berufserfahrung im Straßengüter- und Werkverkehr
Zweistündige Einweisung in die Fahrzeugkombination durch den Hersteller
Mitführen einer Bescheinigung über die erfüllten Anforderungen

Anforderungen hinsichtlich der Ladung
Kein Gefahrgut
Keine flüssige Ladung in Großtanks
Keine lebenden Tiere
Keine Güter, die freischwingend befestigt sind
Außerdem gilt generelles Überholverbot für Lang-Lkw, ausgenommen bei Fahrzeugen, die eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h haben.


Quelle: SMWA

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