Ab 1. Juli ist Kroatien ein Teil der EU. Damit ändern sich einige Vorzeichen im Grenzverkehr.
Nach wie vor müssen EU-Bürger einen gültigen Reisepass oder Personalausweis beim Grenzübertritt vorlegen - mindestens gültig für die Dauer des Aufenthaltes. Laut Allgemeiner deutscher Automobil-Club (ADAC) benötigen auch nicht EU-Bürger mit Aufenthaltserlaubnis in einem Schengen-Staat nur ihren Reisepass und können auf ein Visum verzichten. Die Grenzkontrollen bleiben bestehen, da Kroatien mit dem Beitritt zur EU nicht automatisch ein Teil des Schengen-Raums wird.
Wer ab Juli über die kroatische Grenze fährt, darf theoretisch unbegrenzt Lebens- und Genussmittel für den eigenen Verbrauch ein- und ausführen, so der ADAC weiter. Praktisch gebe es dennoch Richtmengen. Als private Ration gelten demnach 800 Zigaretten, 400 Zigerillos, 200 Zigarren, ein Kilogramm Rauchtabak, zehn Liter Spirituosen, 20 Liter alkoholische Getränke bis 22 Prozent Alkoholgehalt, 90 Liter Wein und 110 Liter Bier. Der Beitritt zur EU wirkt sich auch auf verhängte Bußgelder aus. Kroatische Behörden können Bußgelder künftig auch in Deutschland eintreiben. Im Gegenzug können bei einem Unfall laut ADAC kroatische Versicherungen auch in Deutschland am Wohnsitz des Geschädigten verklagt werden. Die Mindestdeckungssummen würden an die EU-Standards angepasst.
Kostenlose Versorgung im Krankheitsfall
Ebenso EU-Standard ist ab dem Beitritt die Versorgung im Krankheitsfalle. Alle EU-Bürger haben dann auch in Kroatien Anspruch auf kostenlose medizinische Grundversorgung. Für alles weitere, wie beispielsweise den Rücktransport nach Deutschland, empfiehlt der ADAC dennoch eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung, da die Leistungen teilweise von deutschen Krankenversicherern nicht abgedeckt würden.