Kontrolle auf Privatgelände erlaubt

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Polizeibeamte dürfen die Hauptuntersuchungsplakette am Fahrzeug auch dann kontrollieren, wenn das Fahrzeug auf einem Privatgelände abgestellt ist. Darauf macht der Auto Club Europa (ACE) in einer Mitteilung aufmerksam.

"Die polizeiliche Vorgehensweise ist korrekt, soweit das Privatgelände nicht abgesperrt ist", erklärt der ACE. Es handele sich im Zweifel um öffentlichen Verkehrsraum - für jedermann zugänglich. Abgelaufene Plaketten würden häufig auf diese Weise ermittelt, fügt der ACE an. Bei abgelaufener Plakette erhalte der Halter ein Verwarnungsgeld. Der ACE rät Haltern, die ihr Fahrzeug nicht nutzen, es abzumelden - gegebenenfalls nur vorübergehend. Text: Susanne Spotz Datum: 10.11.2010

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