Schließen

Klauseln im Arbeitsvertrag Was unverständlich ist, hat keinen Bestand

Arbeitsvertrag Fotolia Foto: Arbeitsvertrag Fotolia

Berufskraftfahrer stehen oft unter Strom, weil bei Unpünktlichkeit der Kunde und dann auch die eigene Dispo genervt ist. Um das abzustellen, hat eine Firma aus Ibbenbüren ihren Fahrern das Zuspätkommen im Arbeitsvertrag unter Strafe untersagt. Rechtens?

Nein, hat in dem Fall das Arbeitsgericht Rheine entschieden. Vor dem hatte ein polnischer Fahrer gegen die Klausel geklagt. Gleich im ersten Monat seiner Anstellung hatte sein Arbeitgeber ihm 714 Euro vom Lohn abgezogen, wegen einer angeblich von ihm verschuldeten Verspätung an zwei Arbeitstagen.

Vergleich mit dem Fahrer

Das Unternehmen sah sich im Recht: Zum einen, weil der belieferte Kunde extrem großen Wert auf Pünktlichkeit lege, zum anderen, weil sich der Fahrer trotz der anderslautenden Vorgaben nicht an Routen und Pausenzeiten gehalten habe. Das war dem Amtsgericht deutlich zu wenig. In der als Leistungsbonus überschriebenen Klausel seien weder die Art und die Höhe des Schadens noch die Abrechnung definiert. Letztendlich lenkte die Spedition ein und einigte sich mit dem Fahrer in einem Vergleich darauf, ihm 650 Euro zu zahlen.

Dass Unternehmen ihren Fahrern genaue Vorgaben machen, ist nichts Ungewöhnliches. Dabei geht es oft etwa um eine wirtschaftliche Fahrweise oder um die Sauberkeit von Fahrzeug und Arbeitsmaterial. Wichtig ist, wie ein Unternehmen diese Regeln festschreibt und auch durchsetzt, sagt Rechtsanwalt Harry Binhammer von der Kanzlei Dietz, Tonhäuser & Partner in Heilbronn. Nach seiner Erfahrung setzen dafür viele Unternehmen etwa Punkteregelungen auf oder erstellen einen Strafenkatalog. Viele Speditionen nutzen aber auch ein Prämiensystem, um den Anreiz für den Fahrer zu erhöhen, die Anweisungen zu befolgen.

Konkrete Ziele nennen

„Diese Anweisungen müssen sehr genau formuliert sein. Der Fahrer muss wissen, was genau er tun muss, um die volle Punktzahl zu erreichen“, sagt der Anwalt. Wer also beispielsweise will, dass spritsparend gefahren wird, muss dem Fahrer auch ganz konkrete Ziele nennen, die er erreichen muss, um die Prämie zu kassieren.
Und natürlich muss eine Bewertung der Leistung in regelmäßigen Abständen erfolgen. "Dies muss nicht monatlich sein", sagt der Experte für Arbeitsrecht. Aber der Arbeitnehmer solle durchaus sehen, dass die Erfüllung der Leistung auch kontrolliert werde.

"Wenn man dem Fahrer keine zusätzliche Prämie zahlen möchte, kann man seine Pflichten auch im Arbeitsvertrag formulieren", erläutert Binhammer. Er warnt allerdings vor der Hürde, über die auch die Spedition im vorgenannten Fall gestolpert ist: Wenn die Klauseln intransparent und unangemessen sind, haben sie bei einem Streit unter Umständen keinen Bestand. Deswegen sollten sie für jeden verständlich ausformuliert sein.

Bei Verstoß drohen Abmahnung und Kündigung

Der Vorteil einer Festschreibung von konkreten Vorgaben im Arbeitsvertrag: "Bei Verstößen kann man dann abmahnen und gegebenenfalls sogar kündigen." Binhammer rät allerdings dazu, erst den Fahrer erklären zu lassen, wie es etwa zu einer Verspätung kam, etwa durch einen technischen Defekt oder einen Stau. Zeigen alle Hinweise doch darauf, dass der Fahrer die Verspätung verschuldet hat, kann man sich immer noch arbeitsrechtliche Maßnahmen überlegen.

Zusätzlich einen Schadenersatzanspruch oder Ähnliches gegen den Mitarbeiter durchzusetzen, ist dabei äußerst schwer. "Ein Arbeitnehmer haftet seinem Arbeitgeber nur in bestimmten Fällen, wie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz – bei einfacher Fahrlässigkeit in der Regel nicht." Für einen Schadenersatz muss zudem der tatsächliche Schaden nachgewiesen werden – wie lässt sich aber in Euro ausdrücken, was eine Verspätung tatsächlich für die Kundenbeziehung bedeutet? "Pauschale Vertragsstrafen sind oft unwirksam, weil zu ungenau", sagt Binhammer, "und nicht jede Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten führt zu einem Schaden. Abgemahnt werden kann der Verstoß dennoch."

Seinem Fahrer pauschal einfach Lohn für jede Verspätung abzuzwacken – das sieht Binhammer eher als Methode eines Unternehmens an, das sich auf diese Weise refinanzieren will, um die billigen Frachten auf dem Markt halten zu können.

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Matthias Pfitzenmaier Matthias Pfitzenmaier Fachanwalt für Verkehrsrecht
Aktuelle Fragen Bullenfänger illegal? Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt? Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho: Bereitschaft trotz Ladezeit Chef droht mit Abmahnung, wenn wir den Fahrtenschreiber beim Abladen nicht auf Bereitschaft stellen.
Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.