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IDS befürchtet drastische Kostensteigerung Mautausweitung verteuert Stückgutsendungen

IDS-Chef Dr. Michael Bargl vermutet, dass die Mauterhöhung und -erweiterung auf Bundesstraßen die Preise für Stückgut noch weiter verteuern wird als die bisher veranschlagten 1,3 Prozent.

Zum 1. Juli 2018 wird dieder Anzahl der mautpflichtigen Straßen erweitert, zum 1. Januar 2019 die Mautpreise erhöht - mit erheblichen Folgen für den deutschen Stückgutmarkt. Laut Dr. Michael Bargl, Geschäftsführer der Stückgutkooperatuion IDS aus Kleinostheim,  wird sich die Mauterhöhung besonders bei kleingewichtigen Sendungen auswirken. Diese Erkenntnis hat er aufgrund interner Untersuchungen innerhalb des IDS-Stückgutnetzes gewonnen. 

Zwar kann es laut einer Mitteilung von IDS keine pauschalen Aussagen zu den Kostensteigerungen im Zusammenhang mit der Maut geben, da die Effekte sehr stark von Sendungsgewicht, Transportentfernung und Region des Versenders und Empfängers abhängig seien. Dennoch sieht er vor allem bei kleingewichtigen Sendungen eine Verteuerung kommen: "Hier erhöht sich beispielsweise die Flächenmautr bei Sendungen bis 100 Kilogramm geiwcht und 300 Kilometern Transportentfernung um bis zu 50 Prozent auf die bisherige Maut".

Laut Bargl spielen kleingewichtige Sendungen, nicht zuletzt aufgrund der Zunahme der B2C-Sendungen, eine immer größere Rolle. Demnach hat die Stückgutkooperation bereits jetzt einen B2C-Anteil von 14 Prozent.

Bereits bestehende Annahmen von einer Gesamtverteuerung des Stückgutes um 1,3 Prozent hält der IDS-Chef für nicht ausreichend veranschlagt. "Preiserhöhungen von über 2,5 Prozent können je nach Sendungsstruktur und Region durchaus auf die Verlader als Kompensation der Mautkostensteigerung im Stückgut zukommen", sagt Bargl.

Etwa weil in Gebieten, in denen es bisher wenig mautpflichtigen Strecken gab, der Mautanteil durch die Mautausweitungn sogar um das Drei- bis Fünffache des bisherigen Flächenmaut je Sendung steigen werde. Ferner wirke sich die Mauterweiterung auch an manchen Standorten auf die Hauptlaufkosten aus. Betroffen seien Speditionsniederlassungen mit längeren Wegen zum nächsten Autobahnanschluss, die ab 1. Juli aber erstmals der Mautpflicht unterliegen.

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