HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie So geht die regelkonforme Umgestaltung

HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie Foto: Thomas Küppers 10 Bilder

Seit 1.1.2018 ist sie verpflichtend: die neue Scheinwerfer-Prüfrichtlinie. Dies hat weitreichende Folgen. Denn seit diesem Zeitpunkt dürfen Prüfstellen und Nfz-Werkstätten die Hauptuntersuchung (HU) nur noch anbieten, wenn sie die neuen Vorgaben erfüllen.

Dazu zählen ein geeignetes Scheinwerfereinstellgerät (SEP) wie auch ebene Aufstellflächen nach DIN 18202-4 für das Fahrzeug und das SEP. Wann eine Aufstellfläche eben ist, das definiert die Scheinwerfer-Prüfrichtlinie genau. So darf die Abweichung bei der Aufstellfläche für das SEP  maximal +/- ein Millimeter pro Meter betragen. Die Neigung des gesamten Prüfsystems darf nicht  größer als +/- 1,5 Prozent sein. Doch nicht alle Prüfstützpunkte erfüllen die Voraussetzungen der HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie. Einige Nfz-Werkstätten müssen noch aktiv werden.

Der Lkw-Service Sedlmeier aus Feldkirchen bei München hat dies bereits hinter sich. Das Unternehmen mit rund 80 Mitarbeitern beauftragte die Firma NSI PHG aus Aschaffenburg.  Die Bestandsaufnahme von NSI PHG ergab ein Gefälle von über fünf Zentimetern bezogen auf die gesamte Länge des Prüfplatzes von 10,5 Metern. Nun galt es, das Gefälle auszugleichen und die Fahrspuren rechts und links der Grube auf gleiche Höhe zu bringen.

Unebenheiten nivellieren

Um den neuen Scheinwerfereinstellplatz vorzubereiten, fräste NSI PHG zunächst die gesamte zu beschichtende Fläche ab und behandelte den Untergrund mit einer Spezialgrundierung, um einen Haftverbund zwischen alter Bodenfläche und dem neu zu erstellenden SEP-Platz zu gewährleisten. Eine danach in einem Spezialverfahren aufgetragene Zwischenschicht nivellierte bereits alle groben Unebenheiten. Eine abschließende Spezialversiegelung sorgte für den Ausgleich aller noch verbliebenen Gefälledifferenzen.

 „Das ganze System ist so auf die Bedürfnisse eines Werkstattbetriebes abgestimmt, dass die Nutzfläche mit einer rutschfesten Einstreuung aus Granitgranulat bereits zwei Stunden nach Fertigstellung chemisch und mechanisch voll belastbar ist“, erklärt Christian Staab von NSI PHG.

Dies führt zu dem Nebeneffekt, dass auf dieser Fläche auch andere Werkstattarbeiten ausgeführt werden, auch wenn keine Scheinwerferprüfung ansteht. Denn die Fläche ist sowohl öl-, treibstoff- als auch chemikalienbeständig.

Erstellung des SEP-Platzes

Die Erstellung eines SEP-Platzes durch NSI PHG dauert zwei bis maximal drei Tage – je nach Situation vor Ort. Wenn das Gefälle auf der Gesamtfläche bloß 1,5 bis zwei Zentimeter beträgt, sind die Arbeiten nach zwei Tagen abgeschlossen. „Dies ist der Idealfall“, betont Staab. Bei der Firma Sedlmeier dauerten die Arbeiten aufgrund des auszugleichenden Gefälles knapp drei Tage. Wegen der Aufbauhöhe des Platzes von fast sechs Zentimetern war rund um den Platz eine Rampe notwendig, um Stolperkanten auszuschließen.

Bei Aufbauhöhen über zwei Zentimetern erhöht sich der Materialverbrauch des Spezialharzes – und es werden oftmals Rampen benötigt, um Stolperkanten zu vermeiden. Der erhöhte Materialaufwand und die Rampe wie bei Sedlmeier  verteuern die Umgestaltung etwas. Grundsätzlich bewegen sich die Kosten zwischen 10.000 und 14.000 Euro.

Während der Arbeiten ist der Prüfplatz natürlich blockiert. Wenn aus diesem Grund spürbare Rückstände bei der HU oder im Werkstattbetrieb drohen würden, dann führt NSI die Arbeiten ebenso über das Wochenende von Freitag bis Sonntag aus, wie bei Sedlmeier geschehen.

Laut Necip Yilmaz, dem Geschäftsführer von NSI, sind die aktuellen Ausführungen der Prüfplätze das Resultat einer Kooperation von Volkswagen, OTLG und NSI. Aus dieser Zusammenarbeit entwickelte sich der Kontakt der NSI PHG zur Firma Sedlmeier, den Werner Koitek von der Firma OTLG herstellte.

Grundsätzlich gibt es neben der Bodenbearbeitung noch andere Lösungen bei Scheinwerfer-Einstellplätzen. Zum Beispiel eine nivellierte Bühne oder mit in den Boden eingelassenen Stahlplatten, die nivelliert werden. „Die beiden letztgenannten Lösungen sind allerdings nicht wartungsfrei und ziehen weitere Unterhaltungskosten nach sich“, gibt Staab zu bedenken. So sind Bodenplatten und Bühnen aufgrund der schweren Belastung durch Lkw regelmäßig nachzuprüfen. Dagegen ist die beschriebene Boden­lösung von NSI PHG wartungsfrei. Zudem gibt das Unternehmen eine Garantie von vier Jahren auf die erstellte Bodenfläche.

Regeln für das SEP

Nicht nur für den Prüfplatz an sich, auch für das SEP gibt es einige Regeln. Zur Verwendung sind nur bauartgeprüfte Geräte zugelassen. Mit der Bauartprüfung weist der Hersteller nach, dass ein baugleiches Gerät bei einem Labortest die erforderliche Genauigkeit liefert. Grundsätzlich können fahrbare SEPs und solche auf Schienen zum Einsatz kommen. Bei fahrbaren SEPs braucht es am Boden allerdings eine Kennzeichnung für den Bereich, auf dem das SEP vor dem Fahrzeug eingesetzt werden darf.

Experten raten jedoch eher zu einem SEP auf Schienen. Denn mit dieser Lösung können die Toleranzen besser eingehalten werden. Bei diesem Vorgehen gibt es zwei Möglichkeiten: zunächst die Unterflurschiene. Diese hat  allerdings den Nachteil, dass sich oft Schmutz darin sammelt. Auch deshalb rät NSI eher zu Oberflurschienen. Denn diese kann NSI PHG auch flächenbündig auf dem neu erstellten SEP-Platz  einbauen. Der untere Teil der Schiene schließt dabei bündig mit dem Boden ab.  Nur die Lauffläche für die Rollen des SEP ragen noch über das Bodenniveau heraus.

Für welches System sich der Prüfstützpunkt auch entscheidet: Regelmäßige Kontrollen sind notwendig. Anhand einer Stückgutprüfung beispielsweise durch Dekra ist alle zwei Jahre nachzuweisen, dass die Anforderungen der HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie erfüllt sind. Wie schon erwähnt, sind noch nicht alle Prüfstützpunkte so weit. Eine Umfrage von trans aktuell bei den Verkehrsministerien der Länder zeigte jedoch, dass auch diese Betriebe weiterhin die HU abnehmen dürfen – unter einer Bedingung. Es müssen „nachweislich und belegbar Anstrengungen unternommen worden sein oder werden, um die Pflichten zeitnah zu erfüllen“, so die Behörden.

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