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Harmonisierung Neuer Anlauf für mehr Gerechtigkeit

 Aus- und Weiterbildung, Förderprogramme Foto: Matthias Rathmann

Erneut stehen Spediteuren in Zusammenhang mit der Maut-Harmonisierung Änderungen ins Haus: Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) plant, die bisherigen Höchstbeträge pro Maßnahme und Unternehmen deutlich zu kürzen.

Dahinter steht die Absicht, die verfügbaren Mittel gerechter auf die Antragsteller zu verteilen und die sogenannten Luftbuchungen zu begrenzen. Sie werden aktuell auf rund 50 Prozent der beantragten Mittel geschätzt. In einer ersten Gesprächsrunde haben BMVBS und Bundesamt für Güterverkehr (BAG) den Verbänden die geänderten Entwürfe der "Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen" (De-Minimis) und der "Richtlinie für die Aus- und Weiterbildung" erläutert.

Fördergelder werden gesenkt

Konkret sollen bei den De-Minimis-Maßnahmen künftig der unternehmensbezogene Förderhöchstbetrag je schwerem Lkw von 2.000 auf 1.500 Euro gesenkt und die jährliche Zuwendung je Unternehmen von 33.000 auf 25.000 Euro begrenzt werden. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung soll laut BAG künftig auch eine Antragstellung per E-Mail möglich sein, "wenn der Antrag eigenhändig unterschrieben an die Adresse info.foerderprogramme@bag.bund.de übermittelt wurde".

Bei den betrieblichen Ausbildungsverhältnissen sollen die zuwendungsfähigen Kosten pro dreijähriger Ausbildung zum Berufskraftfahrer auf 35.715 Euro (bisher 50.000 Euro) neu pauschaliert werden. Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen beträgt die Förderhöhe 70 Prozent davon, also 25.000 Euro. Bei Großunternehmen liegt die Quote bei 60 Prozent, also bei 21.429 Euro.

Je größer die Firma desto höher die Förderung

Der jeweilige Förderhöchstbetrag ist abhängig von der Firmengröße. Das Kriterium ist dabei die Zahl der auf das Unternehmen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge, jedoch begrenzt auf 17 Lkw. Damit ist die Zahl der förderfähigen Ausbildungsverhältnisse ebenfalls auf höchstens 17 festgelegt. Anträge auf Förderung von Ausbildungsverhältnissen sollen künftig bis 1. Juni des Jahres gestellt werden dürfen, in dem das Ausbildungsverhältnis beginnen soll.

Bei den Maßnahmen zur Weiterbildung entfällt der bisherige Höchstbetrag je Ausbildungsvorhaben und Unternehmen von zwei Millionen Euro. Der Änderungsvorschlag von BMVBS und BAG sieht ebenfalls eine Begrenzung von bis zu 1.500 Euro je Maßnahme vor, eine Koppelung an die Zahl der mautpflichtigen Fahrzeuge, begrenzt auch auf 17, sowie  einen Förderhöchstbetrag je Unternehmen von 25.000 Euro.

Eine gerechtere Verteilung der Mittel wird angestebt

Die Verbände haben übereinstimmend begrüßt, dass eine gerechtere  Verteilung der Mittel angestrebt wird. In der Sache gab es unterschiedliche Wünsche. Prof. Karlheinz Schmidt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL), schlägt Nachbesserungen bei der förderfähigen Nachbesetzung abgebrochener oder verkürzter Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer vor.

Sein Kollege Dr. Gregor Schild vom Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) möchte bei der Weiterbildung keine Obergrenze festschreiben, sondern "einen noch festzulegenden Förderbetrag an die Zahl der vorhandenen Fahrzeuge koppeln, um eine Korrelation zwischen Mautzahlung und Fördergelder und so eine faire Quotierung zu erhalten".

Bewilligung der Fördermittel

Im Übrigen bezweifeln die Verbände, dass die Vorschläge der Verwaltung das Problem der Luftbuchungen lösen. Besser sei es, sich bei der Bewilligung neuer Fördermittel an der konkreten Ausbildungssituation des Vorjahres in den Unternehmen zu orientieren. Ferner machen sich die Verbände dafür stark, neue Ausbildungsverhältnisse zu fördern, wenn bis zur Jahresmitte des jeweiligen Förderjahres konkrete Ausbildungsverträge vorgelegt werden und noch Mittel verfügbar sind. Das BMVBS will die Vorschläge prüfen und bei der nächsten Verbänderunde am 16. April zu erörtern.

Offen ist derzeit noch, wie viele Mittel der Bund im kommenden Jahr für die Maut-Harmonisierung locker macht. Die Verbände gehen mindestens von der im vorigen und in diesem Jahr verfügbaren Höhe aus. Das würde knapp 549 Millionen Euro bedeuten. 150 Millionen entfallen auf den Ausgleich von Mindereinnahmen bei der Kfz-Steuer, 16 Millionen auf das Innovationsprogramm, 294 Millionen stehen für De-Minimis-Maßnahmen bereit, 85 Millionen für  das Aus- und Weiterbildungsprogramm und vier Millionen schließlich für Verwaltungsaufgaben beim BAG.

Aus dem BMVBS verlautet dazu lediglich, dass sich diese Zahlen "mit geringen Abweichungen" im Entwurf des neuen Etats 2013 wiederfinden werden. Damit aber wären, trotz erheblich gestiegener Antragszahlen, die ursprünglich von der Politik dem Gewerbe zugesagten 600 Millionen Euro noch immer nicht erreicht. Viel Zeit für Korrekturen nach oben bleibt indes nicht mehr, denn im April bereits will das Bundeskabinett den Entwurf des Bundeshaushalts 2013 verabschieden.

Anträge im Jahr 2012

Bislang sind beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) für 2012 rund 2.700 Anträge auf Förderung von Ausbildungs-Maßnahmen (2011: rund 1.600), knapp 20.000 Anträge auf Förderung von Weiterbildungs-Projekten (2011:16.000) und fast 31.000 Anträge auf Förderung von De-Minimis-Maßnahmen (2011:rund 29.000) eingegangen. Das entspricht für 2012 einer Steigerung von rund 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bewilligt worden sind für 2011 und die Folgejahre bislang 113 Millionen Euro für Ausbildungs-, 162 Millionen Euro für Weiterbildungs- und 330 Millionen Euro für De-Minimis-Maßnahmen, insgesamt also gut 600 Millionen Euro. Wie viele Mittel von den Unternehmen bislang abgerufen worden sind, hat das BAG nicht mitgeteilt.

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