Das Tarifeinheitsgesetz ist beschlossene Sache. In den großen Logistikunternehmen dürfte es sehr unterschiedliche Auswirkungen haben.
Das neue Gesetz, das wohl im Sommer in Kraft treten wird, trifft eine Regelung nur für den Konfliktfall: Können Gewerkschaften mit sich überschneidenden Tarifverträgen keine Einigung erzielen, soll künftig nur der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft gelten, die im Betrieb die meisten Mitglieder hat. Was oft vergessen wird: Gibt es keine Kollision zwischen zwei Gewerkschaften, weil sie sich ihr Terrain nicht gegenseitig streitig machen, kommt es auf die Mitgliedermehrheit gar nicht an.
Für die konfliktfreudige Gewerkschaft der Lokführer (GDL) beispielsweise heißt das: "Die GDL wird es unter dem neuen Gesetz besonders schwer haben, weil es für sie schwierig ist, in einem Betrieb zur Mehrheitsorganisation zu werden", schätzt Prof. Wolfgang Däubler von der Universität Bremen.
Welche Gewerkschaft hat die Mehrheit im Betrieb
"Auch ist völlig unklar, wie man feststellt, welche Gewerkschaft die Mehrheit im Betrieb hat und wie man bei der Bahn überhaupt den gesetzlichen Betriebsbegriff bestimmt", sagt der Rechtswissenschaftler. Entsprechend wirbt die GDL mit geschätzt rund 34.000 Mitgliedern bei der Deutschen Bahn um die Zugbegleiter, während Konkurrentin EVG (Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft), bisher rund 209.000 Mitglieder, sich um die Lokführer bemüht.
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