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Gestohlenes Auto gekauft Versicherung ersetzt nicht den Schaden

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

Beschlagnahmt die Polizei ein gestohlenes Auto, hat der geschädigte Käufer dagegen keinen Versicherungsschutz. Das gelte auch, wenn der Käufer von dem vorangegangenen Diebstahl nichts wusste. 

So hat laut Angaben des Deutschen Anwaltvereins (DAV) das Landgericht Kleve entschieden (Az: 6 O 36/15). Im vorliegenden Fall habe ein Mann ein gebrauchtes Auto gekauft. Bei einem Werkstattbesuch stellte sich laut DAV heraus, dass das Auto gestohlen war. Darauf habe die Polizei den Wagen sichergestellt und ihn dem ursprünglichen Eigentümer zurückgegeben. Entsprechend geschädigt, wollte der Käufer von seiner Vollkaskoversicherung den Wert des Autos ersetzt haben. 

Das Gericht entschied allerdings laut DAV gegen den Käufer. Versichert sind laut Gericht nur Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Fahrzeugs – also Diebstahl und Raub. Dies treffe im vorliegenden Fall jedoch nicht zu. Laut Gericht könne der Kläger nicht Eigentümer eines gestohlenen Autos werden, auch dann nicht, wenn er vom Diebstahl nichts gewusst habe. Das Vorgehen der Polizei falle unter die Rubrik Strafverfolgung und sei daher nicht verboten. Zwar sei dem Käufer laut Gericht ein Schaden entstanden, die Versicherung müsse dafür aber nicht aufkommen. Um den Schaden ersetzt zu bekommen müsse sich der Kläger allein an den Verkäufer wenden.  

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