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Gesetze und Verordnungen Neues Jahr, neue Regeln

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

trans aktuell stellt eine Auswahl neuer Gesetze und Verordnungen vor, die ab 2016 gelten.

Neues Jahr, neues Glück? Zunächst einmal gibt es zahlreiche Gesetze und Verordnungen, die 2016 in Kraft treten oder zumindest für das neue Jahr geplant sind.
Bereits seit März 2015 sind einige Artikel der EU-Verordnung (VO) 165/2014 (Fahrtenschreibern im Straßenverkehr) in Kraft, die schrittweise die bisherige VO (EWG) 3821/85 aufhebt und mit der die VO (EG) 561/06 geändert wurde. Dies betraf etwa den EU-weiten Verzicht auf die sogenannte Urlaubsbescheinigung (Artikel 34) sowie die Erweiterung der "Handwerkerregelung" und andere Ausnahmen auf einen 100-Kilometer-Einsatzradius (Artikel 45).


EU-Vorschrift zu Fahrtenschreibern

Vollständig soll die EU-Vorschrift zu den Fahrtenschreibern erst im März 2016 Gültigkeit erlangen. Einige wesentliche Änderungen betreffen den sogenannten „intelligenten“ Fahrtenschreiber: Diese Generation von Kontrollgeräten zeichnet Geschwindigkeiten, Entfernungen sowie Beginn und Ende der Fahrt automatisch auf. Außerdem lassen sich die Geräte drahtlos aus der Ferne kontrollieren. So können Behörden laut Gesetzgeber leichter Missbrauchsfälle oder Manipulation erkennen.

Schwarze Schafe finden

Freilich reichen die Fernkon-trollen nicht aus, um dem Sünder Geldstrafen oder sonstige Sanktionen aufzuerlegen. Das neue System soll dabei helfen, auf der Straße gezielt schwarze Schafe zu kontrollieren. Zum Einsatz kommt dabei GPS, um den Standort der Fahrzeuge zu ermitteln und zu speichern. Das neue Gerät soll nach dem Willen der EU Manipulationen besser verhindern und die Verkehrssicherheit weiter erhöhen.
Wichtig für Arbeitnehmer wird etwa, dass die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung turnusgemäß angepasst werden, auch Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag sowie Kindergeld und Kinderzuschlag steigen an. Zudem soll es ab dem kommenden Jahr ein vereinfachtes, elektronisches Anerkennungsverfahren der Berufsqualifikation von Migranten aus der EU und dem europäischen Wirtschaftsraum geben.

Auch die Unternehmen müssen sich auf zahlreiche Neuregelungen einstellen (Auswahl siehe Kasten, Stand zum Redaktionsschluss Anfang Dezember 2015). Etwa im Rahmen des neuen Zollkodex der Union (UZK), der ab 1. Mai 2016 gelten soll. Ziel ist, die zollrechtlichen Vorschriften für die internationalen Wirtschaftsbeteiligten zu erleichtern und die Sicherheit in den Lieferketten zu erhöhen.

Erbschaftsteuergesetz

Spannung verspricht das neue Erbschaftsteuergesetz, das nach Angaben des Bundesfinanzministeriums "voraussichtlich" zum 30. Juni 2016 in Kraft treten soll. Schon die Veröffentlichung der sogenannten Eckpunkte im Frühjahr 2015 hatte für Wirbel in der Wirtschaft gesorgt, etwa, dass Firmenerbschaften bis 26 Millionen Euro steuerfrei bleiben, wenn der Betrieb mit gleicher Lohnsumme weitergeführt wird.

Neuerungen für Unternehmen

Bürokratie-Entlastungsgesetz:
Kleinere Unternehmen sollen etwa durch ein Anheben von Schwellenwerten für Meldepflichten von 500.000 auf 800.000 Euro von Berichtspflichten befreit werden.
Auch steuerrechtliche Entlastungen gehen damit einher.
Jahressteuergesetz 2016:
Wesentliche Neuerungen betreffen die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht, den Investitionsabzugsbetrag sowie den schädlichen Beteiligungserwerb.
Vergaberechtsmodernisierung:
Damit setzt der Bund die EU-Richtlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen um.
Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
Ergänzung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes

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