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Gericht urteilt über Diesel-Fahrverbote Entscheidung fällt am Dienstag

Nachdem sich die zuständigen Richter vergangenen Donnerstag nicht einigen konnten, wird mit Spannung die Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichts am 27. Februar erwartet. Im Kern geht es um die Erlassung von Diesel-Fahrverboten, wenn Stickoxid-Grenzwerte überschritten werden.

In der Revisionsverhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geht es um die Urteile der beiden Verwaltungsgerichte Stuttgart und Düsseldorf. Diese hatten in einem Streit der beiden Kommunen wegen zu hoher Emissionswerte der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Recht gegeben  und geurteilt, dass zur „schnellstmöglichen“ Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid entsprechende Maßnahmen einzuführen seien. Im Zweifelsfall auch Diesel-Fahrverbote, etwa wenn die Stickoxid-Grenzwerte überschritten werden. Dagegen hatten die beiden Landesregierungen Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen Revision eingelegt.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig muss nun prüfen, ob die beiden Landes-Verwaltungsgerichte richtig geurteilt haben und ob Fahrverbote juristisch angeordnet werden können. Das Urteil gilt bundesweit als Wegweiser dafür, ob auch in weiteren Kommunen aufgrund zu hoher Emissionswerte Fahrverbote eingerichtet werden können, obwohl es an bundesweit einheitlichen Regelungen fehlt.

Unabhängig davon, wie die Entscheidung am Dienstag ausfällt, zeigt die aktuelle Diskussion deutlich, dass Handlungsbedarf bezüglich der Luftqualität in deutschen Städten besteht. Gleichzeitig sollte allen Instanzen bewusst sein, dass ein Dieselfahrverbot nicht von heute auf morgen umgesetzt werden kann. Denn gerade für die Logistik- und Speditionsbranche würden Dieselfahrverbote mit einschneidenden Folgen einhergehen. Gleiches gilt für die Nutzfahrzeuge der Städte und Kommunen - von der Feuerwehr bis zur Müllabfuhr.
 

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