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Gelangensbestätigung Weiterhin „altes“ Recht anwendbar

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

Unternehmen sollen künftig den Nachweis der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen doch nach "altem" Recht abwickeln können. Das hat der Bundesrat entschieden.

Damit bleiben laut Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) mögliche Schadenersatzforderungen durch ihre Auftraggeber erspart.


Der BGL weist in einer Mitteilung darauf hin, dass die zum 1. Januar 2012 in Kraft getretene Neuregelung in der Praxis zu großen Nachteilen für Transporteure führte. Diese Regelung sollte "zum einen dem liefernden Unternehmen die Nachweisführung erleichtern und zum anderen die Kontrollmöglichkeiten durch die Finanzverwaltung verbessern".  


Jetzt wurde die Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) vom Bundesrat verabschiedet. Ohne diese verabschiedete Neuregelung hätten sich laut BGL tausende Transportlogistikunternehmen möglichen Ansprüchen auf zivilrechtlichen Schadenersatz ausgesetzt gesehen. Sie sollten nicht nur verpflichtet werden, eine Unterschrift des Abnehmers oder eines vom Abnehmer bevollmächtigten Vertreters beizubringen. Zudem hätten Frachtführer auch eine Versicherung abgeben sollen, dass sie über eine solche Gelangensbestätigung bereits vor dem Transport der Ware verfügen. 
 
"Das Beispiel zeigt, dass Lösungen in Zusammenarbeit mit dem Gewerbe Planspielen vom Grünen Tisch haushoch überlegen sind", sagt Prof. Dr. Karlheinz Schmidt.
 

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