Führerschein Umschreibung Nicht ganz so einfach

Migrant Foto: Johannes Roller

Bundeskanzlerin Merkel hat vorgeschlagen, dass Asylbewerber über ein Darlehen ihren Führerschein schneller umschreiben können sollen, denn überall in Deutschland würden Kraftfahrer gesucht. So einfach dürfte das allerdings nicht werden.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am 15. September in einem Radiointerview auf RBB unter anderem beschrieben, wie sie Asylbewerber schneller in Arbeit bringen möchte. In der Tagespresse war dann Folgendes zu lesen: "Wir haben neulich im Kabinett diskutiert, dass das Umschreiben einer syrischen Fahrerlaubnis in eine deutsche 500 Euro kostet. Natürlich hat ein Flüchtling nicht sofort 500 Euro. Also hilft vielleicht ein Darlehensprogramm. Wenn man dann verdient, kann man diese 500 Euro zurückzahlen. Es werden überall Kraftfahrer gesucht." Dieses Zitat löst unter den deutschen Kollegen Empörung aus. Was in der Tagespresse jedoch völlig unterging, ist Merkels Nachsatz: "Eine Lkw-Fahrerlaubnis kostet 3.000 Euro." Dieser Satz macht den Unterschied. Und damit ist noch lange nicht das Ende der Fahnenstange erreicht.

Zu den Fakten: In der deutschen Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gibt es in der Anlage 11 eine Liste, von Ländern, deren Führerscheine umgeschrieben werden können. Syrien steht beispielsweise nicht darauf.

Grundvoraussetzung für Tausch ist internationaler Führerschein

Das wusste die Bundeskanzlerin wohl nicht. Um solche Details kümmern sich in der Regel ihre Fachberater oder die Referenten der zuständigen Ministerien. Was ihr wohl ebenfalls niemand gesagt hat: Ein ausländischer internationaler Führerschein berechtigt nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes nur sechs Monate zum nicht gewerblichen Führen von Kraftfahrzeugen, kann jedoch auch danach noch unter erleichterten Bedingungen in eine deutsche Fahrerlaubnis "umgetauscht" werden. Grundvoraussetzung ist, dass überhaupt ein internationaler Führerschein vorliegt und nicht, wie die Schleuser den Migranten gerne raten, mitsamt Personalausweis weggeworfen wurde.

Die deutsche Fahrerlaubnis für die entsprechende Klasse von Kraftfahrzeugen wird erteilt, wenn die theoretische und praktische Prüfung für diese Klasse ablegt wird. Die Bewerber müssen bei der praktischen Prüfung von einem Fahrlehrer begleitet sein. Nicht erforderlich ist lediglich eine Ausbildung in einer Fahrschule wie bei einem Ersterwerb einer Fahrerlaubnis. Am Ende entscheidet die lokale Behörde, ob der Theorieunterricht vielleicht entfallen darf. Praktiker halten das für unmöglich.

Verkehrssicherheit sollte auf keinen Fall leiden

Auf unsere Anfrage schreibt die Dekra: "Grundsätzlich müssen Geflüchtete die gleichen rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, wie ein europäischer Fahrer, also Fahrerlaubnis und Qualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG). Die Erfahrung hat gezeigt, dass das Umschreiben einer Fahrerlaubnisklasse B und die damit verbundenen Theorie- und Praxisprüfungen bereits eine große Hürde für Asylbewerber sind." Und weiter warnt Dekra: "Durch das BKrFQG hat sich der Ausbildungsstand der Kraftfahrer merklich verbessert. Diese Errungenschaft dürfen wir jetzt nicht durch eventuelle Ausnahmeregelungen gefährden." Eine weitere Herausforderung ist die Verkehrssicherheit. Auch die sollte auf keinen Fall leiden.

Die echten Kosten*

Fahrerlaubnisklasse B: 1.800 Euro
Fahrerlaubnisklasse C/CE: 4.600 Euro
Beschleunigte Grundqualifikation: 2.700 Euro
Gesamt: 9.100 Euro

Zzgl. Sprachkurs Deutsch, da Prüfungssprache, min. Level B1 (besser B2): 120 Euro/Monat

Weitere Qualifikationen:
ADR: ca. 320 Euro
Gabelstapler: 570 Euro
Ladekran: 580 Euro
Ladungssicherung: 465 Euro

*alle Angaben gerundet und laut Dekra

Dieser Artikel stammt aus diesem Heft
FF 11 Titel
FERNFAHRER 11 / 2016
4. Oktober 2016
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