Wohl kaum etwas bringt manchen in der Branche so in Wallung wie das Thema Lenk- und Ruhezeiten. „Kein Gebiet ist so interpretationsfähig“, sagt auch Götz Bopp, Abteilungsreferent Güterverkehr und Logistik der IHK Region Stuttgart, die aus diesem Grund zu einem „Stuttgarter Forum für Fahrpersonalrecht“ geladen hatte.
Dass im Fahrpersonalrecht vielleicht zu viel Interpretationsspielraum steckt, hat auch die EU-Kommission bemerkt, die daher in einigen Punkten nachbessern will. Laut Andreas Nägele von der Generaldirektion Mobilität und Verkehr gehören zu den geplanten Initiativen 2017 unter anderem Nachbesserungen in der Sozialvorschriften-Verordnung (VO) 561/2006 sowie den Richtlinien 2002/15 und 2006/22, in der Berufs- und Marktzugang VO 171/2009, 1072/2009 und 1073/2009 sowie Richtlinien 2006/1 sowie in der Anwendung der Entsenderichtlinie 96/71 im Straßenverkehr.
"Ziel ist, Unstimmigkeiten zwischen den Verordnungen aufzuheben", sagte Nägele. Zu den drängenden Fragen aus dem Publikum – etwa nach der Verbringung der regelmäßigen Wochenruhezeit im Fahrzeug – konnte Nägele keine konkreten Aussagen liefern: eine Entscheidung würden letztlich EU-Rat und Parlament treffen. "Es kommt aber auch darauf an, welches Feedback wir im Rahmen der öffentlichen Konsultationen bekommen", sagte der Kommissionsvertreter. Dafür hatte die Kommission bis Mitte Dezember zwei Fragebögen – einen für die Allgemeinheit und einen für Experten – online gestellt.
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