Am 3. August beginnt die Antragsfrist für die nächste Förderperiode des Bundes. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) unterstützt Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen.
Dazu gehören demnach "Lehrgänge, Seminare und Schulungen, die nicht durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind."
Bis 30. November 2015 können Anträge eingereicht werden. Der Bewilligungszeitraum endet zum 31. Dezember 2015. Laut BAG bezuschusst der Bund kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit 60 Prozent, andere Antragsteller mit 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Die Höhe werde aus dem Fördersatz je schweres Nutzfahrzeug im Fuhrpark des Unternehmens ermittelt. Dieser betrage bei KMU bis zu 900 Euro, bei anderen Antragstellern bis zu 750 Euro. Weitere Informationen sowie Unterlagen für die Anträge finden Sie hier.