Unternehmen des Schwerlastverkehrs können ab 1. Oktober Anträge für die Förderprogramme De-minimis sowie Aus- und Weiterbildung stellen.
Damit mehr Unternehmen in den Genuss der Fördermittel kommen, wurden laut Bundesamt für Güterverkehr (BAG) die Förderbeträge gesenkt. Für den Bereich De-minimis erhält ein Unternehmen je förderfähigem Lkw jetzt 1.500 und bis zu 25.000 Euro insgesamt. Bislang erhielt ein Antragsteller 2.000 Euro je Fahrzeug und bis zu 33.000 Euro. Im Bereich Weiterbildung sind erstmals Förderhöchstbeträge mit 600 Euro je Fahrzeug vorgesehen. Für die Ausbildung zum Berufskraftfahrer werden pauschal je Ausbildungsverhältnis 50.000 Euro anerkannt. Die Förderhöhe beträgt nach den Angaben des BAG bei Klein- und Mittelständlern 50 Prozent (25.000 Euro). Bei den anderen Antragstellern 43 Prozent (21.500 Euro) der zuwendungsfähigen Kosten.
Das Datum des Eingangs ist wichtig
Das BAG weist darauf hin, dass das Datum des Eingangs eines vollständigen Antrags maßgebend ist, nicht etwa die Uhrzeit. Anträge können elektronisch als auch per Post oder Botendienst und per Fax übermittelt werden. Nicht zulässig seien Anträge, die per E-Mail ans BAG gesandt werden. Auch in der jetzt startenden Förderperiode gilt laut BAG das sogenannte Windhundverfahren. Dabei werden die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs bewilligt, solange Haushaltsmittel zu Verfügung stehen. Antragsschluss für De-minimis und Weiterbildung ist der 28. Februar 2013. Für die Förderung der Ausbildung zum Fahrer können Anträge vom 1. Januar 2013 bis 30. September 2013 gestellt werden.
Informationen sowie Vordrucke, Merkblätter und Ausfüllhilfen finden Unternehmen unter www.bag.bund.de .