Föderprogramme für den Güterkraftverkehr: Die Antragsfristen für 2010

Nach dem Ende der Antragsfrist für die Förderperiode 2009 sind für die Förderperiode 2010 nunmehr die Förderrichtlinien mit einigen wesentlichen Änderungen nach Ihrer Verkündung am 01.11.2009 in Kraft getreten.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) mit der Durchführung der beiden Förderprogramme beauftragt. Das BAG ist damit Bewilligungsbehörde und für die Bearbeitung der Förderanträge zuständig. Für die Förderperiode 2010 gelten folgende Fristen:  Für Aus- und Weiterbildung und De-minimis beginnt die Periode am 01.11.2009. Der Bewilligungszeitraum beginnt nach Eingang des vollständigen Antrags, frühestens jedoch am 01.01.2010. Die Förderperiode endet für das Programm Aus- und Weiterbildung am 15.02.2010 und für das Programm De-minimis am 31.03.2010. Weitere Informationen finden Sie hier: Förderprogramme für den Güterkraftverkehr

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