Fernfahrer dürfen in Socken fahren

Der Gesetzgeber schreibt Fernfahrern nicht vor, mit welcher Fußbekleidung sie sich hinter das Steuer ihres Lkw setzen müssen.

Das ist die Ansicht des Oberlandesgerichts Bamberg (AZ: 2 Ss OWi 577/06), das jetzt einen Bußgeldbescheid über 50 Euro für nichtig erklärte. Den Betrag sollte ein Lkw-Fahrer zahlen, weil er auf der Bundesautobahn A 9 mit seinem Laster ganz ohne Schuhwerk und nur in leichten Socken unterwegs gewesen war und dabei von einer Polizeistreife erwischt wurde. Zwar ist es auch nach Ansicht der fränkischen Richter mit den Pflichten eines sorgfältigen Verkehrsteilnehmers unvereinbar, ein Kraftfahrzeug ohne rechtes Schuhwerk zu führen, doch könne dieses ihm nicht vorgeschrieben werden.Werde durch das fehlende Schuhwerk allerdings jemand geschädigt, gefährdet oder auch nur belästigt, könne der leichtfüßige Fahrer über die zivilrechtliche Haltung hinaus auch strafrechtlich oder per Bußgeld zur Verantwortung gezogen werden. Text: Georg Weinand Datum: 05.10.2009

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