Bei elektronischen Zollanmeldungen mit Atlas ist es von nun an möglich, Waren unterschiedlicher statistischer Geschäftsarten mit einer Zollanmeldung anzumelden. Das teilt die Industrie- und Handelskammer (IHK) der Region Stuttgart mit. Bei Atlas war dies laut IHK Stuttgart bis vor Kurzem nicht möglich. Stattdessen sollte pro Geschäftsart eine eigene Zollanmeldung abgegeben werden. Diese Regelung hat laut IHK für einen erheblichen Aufwand gesorgt, etwa wenn in einer Warensendung für das Ausland sowohl verkaufte Waren als auch kostenlose Beistellungen wie Kataloge oder ähnliches enthalten waren. Auf Anfrage der IHK habe das Bundesfinanzministerium bestätigt, dass bei einer Sendung nun die Geschäftsart angemeldet werden kann, die für den größten teil der Ware zutreffend ist. Falls sinnvoll, könnten jedoch auch weiterhin getrennte Anmeldungen für eine Sendung pro Geschäftsart abgegeben werden.