Fahrzeuge Winterreifen manchmal machtlos

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Seit kurzem ist die Winterreifenpflicht für Kraftfahrzeuge in Kraft getreten. Es gilt: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte müssen Winterreifen benutzt werden. Erlaubt sind Reifen mit einer M+S-Kennzeichnung. Pkw und leichte Nutzfahrzeuge müssen sie an beiden Achsen aufziehen, Lkw nur auf der Antriebsachse. Fragen zur Winterreifenpflicht für Lkw hat der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL)  in einer Mitteilung beantwortet: FRAGE: Stimmt es, dass viele Lkw im Winter mit Sommerreifen unterwegs sind? BGL: Nein. Sommerreifen wie beim Pkw gibt es beim Lkw nicht. Lkw-Reifen sind aufgrund des hohen Naturkautschukanteils in der Gummimischung mit Pkw-Winterreifen vergleichbar und deswegen als Ganzjahresreifen anzusehen. Darüber hinaus tragen fast alle Lkw an den Antriebsachsen sog. Traktionsreifen mit speziellem Stollenprofil, die für winterlichen Griff sorgen. FRAGE: Schreibt der Gesetzgeber nicht auf allen Achsen Winterreifen vor? BGL: Die Lkw-Bereifung im Winter muss nicht nur für schneebedeckte, sondern auch für nasse und trockene Fahrbahnen geeignet sein. Zitat aus einem aktuellen Gutachten der Prüforganisation DEKRA in Stuttgart: „Es gibt keinen Reifen, der sowohl auf trockener als auch auf nasser als auch auf schneebedeckter und gefrorener Fahrbahn überall optimale Bedingungen aufweist.“ Es ist also erforderlich, unter Verkehrssicherheitsaspekten einen praktikablen Kompromiss für alle Fahrbahnzustände zu finden. So ist es aus Expertensicht unstrittig, dass Lkw auf den Antriebsachsen mit „Winterreifen“ mit speziellem Stollenprofil und auf den übrigen Achsen mit Ganzjahres-Reifen - die aufgrund des hohen Naturkautschukanteils der Gummimischung mit Pkw-Winterreifen vergleichbar sind - ausgestattet werden. Das ist die bestmögliche Bereifung, um allen Fahrbahnzuständen im Winterhalbjahr gerecht zu werden. FRAGE: Warum bleiben dann trotzdem immer wieder Lkw an Steigungen hängen? BGL: Weil bei Eis- und Schneeglätte an Steigungen selbst die besten Winterreifen ab einem bestimmten Zustand der Straßenverhältnisse keinen ausreichenden Kraftschluss zwischen Reifen und Fahrbahn mehr herstellen können: Die Räder drehen dann durch. Die Fahrphysik eines Lkw ist ganz anders als die eines Pkw. Bei einem Pkw, dem bei winterlichen Straßenverhältnissen die Antriebsräder durchdrehen, genügt oft schon eine einzelne Person, die mit ihrem Gewicht die Antriebsachse belastet, um den notwendigen Kraftschluss zwischen Fahrzeug und Fahrbahn wieder herzustellen. Ein Pkw ist voll beladen nur etwa ein Viertel bis ein Drittel schwerer als im Leerzustand; ein voll beladener Lkw dagegen kann anderthalbmal so schwer sein, wie ein leerer Lkw (40 Tonnen statt 16 Tonnen). Beim Lkw gibt es aufgrund der großen Gewichtsunterschiede zwischen leeren, teilweise beladenen und voll beladenen Fahrzeugen große Unterschiede im Fahrverhalten. Eine reine Gewichtsbetrachtung ist deshalb nicht ausreichend; es müssen auch die Aufstandsflächen der Reifen auf der Fahrbahn in Kombination mit den verschiedenen Beladungszuständen beachtet werden. FRAGE: Können die Lkw an den Steigungen nicht Schneeketten aufziehen? BGL: Dazu müssten sie anhalten, was auf Autobahnen - weil zu gefährlich - verboten ist und zu schweren Unfällen führen könnte. Für das Aufziehen der Ketten müssen sichere Autobahnrast- bzw. -parkplätze angefahren werden. Diese sind jedoch bereits bei normalem Wetter in der Regel überfüllt. Zudem zeigt die Praxis, dass Schneeketten an vereisten Steigungen oftmals nicht die erhoffte Wirkung haben. FRAGE: Könnten die Lkw-Fahrer dann nicht schon vorher Schneeketten aufziehen? BGL: Nein. Denn die Schneeketten erhöhen auf Streckenabschnitten ohne geschlossene Schneedecke das Sicherheitsrisiko und beschädigen die Fahrbahn. Zudem dürfen Lkw mit Schneeketten maximal 50 km/h fahren, was ebenfalls zu Staus und gegebenenfalls zu Auffahrunfällen führen könnte. FRAGE: Warum legen sich manche Lkw-Fahrer bei Streckensperrungen „einfach schlafen und müssen erst mühsam geweckt werden, damit es weitergehen kann“, wie man immer wieder in Polizeiberichten liest? BGL: Wer bei einer Vollsperrung der Autobahn im stundenlang stehenden Fahrzeug festsitzt, der kann auch dabei einschlafen. Das gibt es auch bei Pkw-Fahrern. Ein bisschen Rücksicht und Einsicht für einzelne betroffene Fahrer wäre ein Stück Menschlichkeit auf unseren Straßen. Jedenfalls ist uns nicht bekannt, dass einzelne eingeschlafene Lkw- oder Pkw-Fahrer die Auflösung eines Staus entscheidend behindert hätten. FRAGE: Gehen im Winter manche Streckensperrungen nicht auch auf das Fehlverhalten von Lkw-Fahrern zurück? BGL: Lkw-Fahrer sind Menschen. Und Menschen machen manchmal Fehler. Genau wie Pkw-Fahrer. Nur dass man einen Pkw schnell mal eben zur Seite schieben kann - einen Lkw leider nicht. Eine den Umständen angepasste, vorausschauende Fahrweise ist daher für Lkw-Fahrer besonders wichtig.

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