Fahrzeuge Vollkasko

Vollkasko ist nicht "all inclusive", Vertragslücken gefährden Existenz nach Lkw-Crash.

Ich bin vollkaskoversichert und somit bei einem Unfall immer abgesichert, das ist die landläufige Meinung vieler Transportunternehmer. Falsch: sogar Totalschäden werden manchmal nicht vom Versicherer übernommen und das, obwohl weder Alkohol noch grobe Fahrlässigkeit im Spiel war. Was Sie über die Kürzel BBB und GAP, über die Vollkaskoversicherung speziell bei Lkws wissen müssen, was Ihnen viele Versicherungsberater verschweigen und wie Sie Camion Pro e.V. mit seinen neuen Gruppentarifen "serienmäßig" vor vermeidbaren Risiken schützt, haben wir hier für Sie als Informationsübersicht zusammengetragen.  "Standard" Lkw-Versicherungen enthalten für bestimmte Risiken keine Deckung, weil dies in den vertraglichen Bestimmungen (Bedinungswerk der KfZ-Versicherer) nicht enthalten ist (da die Beiträge dadurch deutlich höher werden würden). Viele Versicherer bieten die Absicherung für BBB- und GAP-Schäden nur auf Nachfrage und zu erheblichen Mehrkosten an. Die Risiken, um die es geht, verbergen sich hinter den Kürzeln BBB (Brems-Betriebs-Bruchschäden) und GAP (engl. = Lücke). Hierzu eine kurze Erklärung.  Was ist ein BBB-Schaden? "Bremsschäden sind Schäden, die durch das Bremsen unmittelbar am Wagen entstehen (z. B. durch plötzliches starkes Bremsen eintretende Beschädigungen durch schlecht gesicherte Ladung." "Betriebsschäden sind in diesem Zusammenhang all diejenigen Schäden, die durch falsche Bedienung des Fahrzeugs entstehen, aber auch Bearbeitungsschäden, die schon nach dem Sprachgebrauch regelmäßig nicht als Unfälle bezeichnet werden können. Ebenfalls fallen unter die Betriebsschäden diejenigen Schäden, die durch nicht ordnungsgemäß gesicherte  Ladung am Fahrzeug entstehen."  Auch Schäden, die z.B. durch eine Überladen der Hebebühne an der Konstrukiton oder der Hydraulik entstehen fallen hier drunter. "Reine Bruchschäden sind Brüche, die nicht infolge eines Unfalls auftreten, sondern entweder auf Materialfehler oder auf Überbeanspruchung des Fahrzeuges zurückzuführen sind."

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