Fahrzeuge Urteil: Aufpassen beim Ausschwenken

Urteil: Aufpassen beim Ausschwenken

Mit dem Hinweisschild „Achtung, Fahrzeug schwenkt aus!“ alleine kommt der Führer eines ausschwenkenden Kraftfahrzeugs seiner Sorgfaltspflicht nicht genügend nach. Wie das Kammergericht Berlin entschied (AZ: 12 U 192/08), wird die Sorgfaltspflicht eines Fahrzeugführers gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern durch das Ausschwenken seines Fahrzeugs nach links und rechts auf daneben befindliche Fahrstreifen sogar erhöht. Der Führer eines stark ausschwenkenden Fahrzeugs, der sich im linken Fahrstreifen eingeordnet hat, muss das Abbiegen nach links zurückstellen, bis er sicher sein kann, dass er keinen rechts daneben befindlichen, nachfolgenden Verkehrsteilnehmer gefährdet oder schädigt.

Aktuelle Fragen Bullenfänger illegal? Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt? LNG/LPG (Unterschied) Warum LNG statt LPG? Tageskontrollblätter Können die Lenk- und Ruhezeiten über Tageskontrollblätter aufgezeichnet werden?
Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.