Wird ein als Pkw zugelassenes Fahrzeug durch die Beseitigung der hinteren Sitze und den Einbau von Regalen und Haltevorrichtungen auf Dauer zu einem Werkstattwagen umgebaut, kann er seine Eigenschaft als „Pkw“ im Sinne des Zulassungsrechts und damit die Betriebserlaubnis verlieren. Das berichtet die Industrie- und Handelskammer Schwaben unter Berufung auf ein Urteil des Amtgerichts Stuttgart (Az.: 1Owi 71 Js 78019/07). In dem Fall wurde gegen den Halter und Fahrer eines VW Busses wegen der Inbetriebnahme eines Fahrzeugs, das nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist, ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro verhängt werden.